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Online seit 2023
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Nicht zu fassen! Ein als "dramatisch ungerecht empfundenes Ergebnis"
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler |
Bauherr (Besteller, kurz: B) beauftragt Unternehmer (kurz: U), für den Neubau einer Krankenhauserweiterung die Klimaanlage herzustellen. Die Bauzeit für die Herstellung der Klimaanlage (Montage) ist verbindlich mit einem Jahr vereinbart. Nach Abschluss der Montagearbeiten soll die Anlage in Betrieb gesetzt werden (Inbetriebsetzung, kurz: IBS). Für die umfangreichen Prüf- und Messaufgaben im Rahmen der IBS sieht der Vertrag der beiden bis zur Abnahme ein halbes Jahr vor. Die Zu- und Abluftkanäle sowie die Leitungen für die Mess-, Steuer- und Regeltechnik (kurz: MSR) werden unmittelbar unter den Rohbetondecken durch die Flurwände und Trennwände zwischen den Behandlungsräumen, die allesamt Gipskartonwände sind (kurz: GK-Wände), hindurchgeführt. In der technologischen Ablauffolge müssen die GK-Wände samt aller Durchlässe, insbesondere jener für die Klimakanäle, stehen, bevor die Kanäle eingebaut werden können. So gesehen ist der Trockenbauer (baut die GK-Wände) für den U der Klimaanlage (Klima-U) ein sogenannter Vorunternehmer. Dieser gerät gegenüber dem B in erheblichen Leistungsverzug, worunter der Arbeitsfortschritt des Klima-U leidet. Der Vorunternehmer folgt der Aufholanweisung des B nicht, woraufhin der B dem Vorunternehmer die Kündigung erklärt. Für jede Bauabwicklung der GAU schlechthin.
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Blog-Eintrag
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Kautionsversicherung missverstanden?
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
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Kautionsversicherung ist keine selbstschuldnerische Bürgschaft! (Iris Glönkler)
IMR 2023, 104
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Interessant wird der Nachweis der Höhe
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Betriebsschließungsversicherung greift erst im zweiten Lockdown
Nachricht
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Autorenanmerkung zu Leseranmerkung Bach
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR 2023, 126
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Autorenanmerkung zu Leseranmerkung Dr. Berding
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR 2023, 126
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Nicht jede Vertragsverletzung berechtigt zur Kündigung aus wichtigem Grund
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR 2023, 126
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Nachhaltigkeitsprinzip des Art. 20a GG sticht Nachbesserungspflicht
Leseranmerkung von Dr. Benjamin Berding zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR 2023, 126
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Prozessuales
Die Streitverkündung als Prozessinstrument – praktische Fragestellungen im Mietprozess
(Kai-Uwe Agatsy)
IMR 2023, 43
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Herbsttagung 2022 der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV in Leipzig vom 23. bis 24.09.2022
(Gerhard Schmidberger)
IVR 2022, 129
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Die Räumungsvollstreckung bei Wohnraum nach § 885 ZPO und § 885a ZPO - ein Vergleich
(Aline Diez)
IVR 2022, 121
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Online seit 2022
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Bautechnik
WU und Frischbetonverbundfolie - eine vernünftige Kombination!
Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
IBR 2023, 55
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Architektur trifft auf Ingenieurkunst
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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Bautechnik
"Sicht"-Beton
Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2023, 1 ( 2 Leseranmerkungen)
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Lösbare Abgrenzungsprobleme
Leseranmerkung von Dr. Thomas Müller zu
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Fiktive Kosten statt Vorschuss: Bei Mangelfolgeschäden nach wie vor richtig! (Tobias Rodemann)
IBR 2023, 15
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Wohnraummiete
Habecks Pullover oder Wohlfühltemperaturen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
(Martin Klimesch)
IMR 2023, 1
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substanzlos
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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Auch ohne geforderte Mindestanforderungen: Referenzen müssen vergleichbar sein! (Tobias Hänsel)
VPR 2023, 75
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Warum?
Leseranmerkung von k.A. k.A. zu
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Auch ohne geforderte Mindestanforderungen: Referenzen müssen vergleichbar sein! (Tobias Hänsel)
VPR 2023, 75
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§ 650c BGB und sein weiter wild wachsendes Verständnis
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler |
Das Gesetz will die Höhe des Vergütungsanspruchs zu einer vom Besteller (kurz: B) angeordneten Leistungsänderung (§ 650b Abs. 2 BGB) als vermehrten oder verminderten Aufwand und dessen Bewertung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für AGK, W + G sehen. "Vermehrter oder verminderter Aufwand". Es ist in erster Linie der Aufwand festzustellen, der vermehrte [+] oder der verminderte [-] Aufwand, dies etwa im Sinne von Zeitaufwand für die Herstellung eines Stücks Bauleistung. Anschließend, das heißt erst in zweiter Linie, ist der (Mehr- oder Minder)Aufwand mit den dafür "tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen" zu bewerten. Ein Referent (kurz: R) auf Vortragsveranstaltungen verkürzt
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Blog-Eintrag
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Fristsetzung zur (Nach-) Erfüllung vor der Abnahme nicht möglich!
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Mängelbeseitigungsfrist vor Abnahme gesetzt: Stehen dem Besteller Mängelansprüche zu? (Steffen Hofmann)
IBR 2023, 66
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Das vom Kollegen Käseberg besprochene Urteil ist rechtskräftig geworden
Leseranmerkung von Klaus F Delwig zu
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Witzbolde
Leseranmerkung von Hermann Summa zu
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Schleswig-Holstein will Tarifbindung bei Vergaben stärker beachten
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Leistungsversprechen?
Leseranmerkung von Hermann Summa zu
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Kein Ausschluss eines Vergabeangebots mit Einbindung eines US-Hosting-Diensts
Nachricht
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Mietrecht
Aktuelle Rechtsprechung des III. Zivilsenats des BGH zum Heimrecht und zum Betreuten Wohnen
(Harald Reiter)
IMR 2022, 469
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Berufung per Fax?
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Keine Wiedereinsetzung ohne Glaubhaftmachung der Gründe! (Cornelius Vowinckel)
IBR 2023, 50
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Koordinationspflichtverletzung?
Leseranmerkung von Thomas Ryll zu
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Architekt muss prüfen, ob der Tragwerksplaner die Bewehrungsarbeiten überwacht! (Steffen Hofmann)
IBR 2022, 635
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Prozesskosten und Zinsen
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Fassade trotz Mängeln funktionstauglich: Neuerrichtung unverhältnismäßig! (Karl Schwarz)
IBR 2022, 621
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Bautechnik
Gips unter Abdichtungen in Sportstudios?
Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2022, 553
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Kritik am OLG ist angebracht
Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Wiederholungshonorar gibt es nur bei wesentlichen Änderungen! (Heiko Fuchs)
IBR 2022, 467
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Leseranmerkung zur Leseranmerkung von Christian Specht
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Wer sich durch Kritik "diskreditiert" fühlt, reagiert unprofessionell und erhält keine Vergütung! (Jan Erik Jasper)
IBR 2022, 544
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Er hatte einen Plan - der Plan war jedoch schlecht !
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Kooperationspflicht ist Bringschuld
Leseranmerkung von Ernst Wilhelm zu
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Das Verhältnis von Zwangsverwaltung und strafprozessualer Beschlagnahme - Was hat Vorrang?
(Dennis Rehfeld)
IVR 2022, 85
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Selbstbindung und Ermessen
Leseranmerkung von Hermann Summa zu
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Preissteigerungen wegen Ukraine-Krieg sind ungewöhnliches Wagnis! (Julia Zerwell)
VPR 2022, 138
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Wohnraummiete
Vorgetäuschter Eigenbedarf: Wie errechnet sich der Differenzmietschaden oder Plädoyer wider den Dreieinhalb-Jahre-Unsinn!
(Martin Klimesch)
IMR 2022, 381
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Gewerberaummiete
Ärzte als Mieter: Die Besonderheiten des Praxismietvertrags
(Christian Göpper)
IMR 2022, 383
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Dreh- und Angelpunkt ist und bleibt die Bauartgenehmigung ( abZ )
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Herstellung eines Wärmedämmverbundsystems: Vorgegebene Mindeststärken sind einzuhalten! (Werner Amelsberg)
IBR 2022, 511
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