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Leseranmerkung
Recht am Bau | Bauvertrag

Zeige Dokumente 501 bis 550 von insgesamt 2163 - (5094 in Alle Sachgebiete)

Online seit 2018

Vor Gericht und auf hoher See....
Stellungnahme des Autors (Michael Kneip) zu
 R 
Augen auf bei funktionaler Baubeschreibung!
(Michael Kneip)
Dokument öffnen IBR 2018, 672

Es muss schön sein für Fehlentscheidungen nicht zu haften
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Augen auf bei funktionaler Baubeschreibung!
(Michael Kneip)
Dokument öffnen IBR 2018, 672

 S 
Bautechnik

Keine Wasserstandsprüfungen!


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2018, 607

Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind nicht mit Normen gleichzusetze
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Erstellung einer Doppelhaushälfte: Schnellbindender Estrich ist ein Mangel!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2018, 629

Möglichkeit der Bauherren-Rechtsschutzversicherung
Leseranmerkung von Tilmann Zunftmeister zu
 N 
ARGE Baurecht: Beim Hausbau gegen finanzielle Risiken absichern
Dokument öffnen Nachricht

Bauablaufbezogene Darstellung
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 B 
"Bauzeitnachträge - Die offenen Fragen werden nicht weniger"
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 B 
"Bauzeitnachträge - Die offenen Fragen werden nicht weniger"

Unter diesem Titel äußert Jan-Hendrik Kues in einem Editorial der "Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht" (kurz: NZBau) den Wunsch an den Bundesgerichtshof, sich mit dem Begriff "konkrete bauablaufbezogene Darstellung" auseinanderzusetzen und die Anforderungen an die Substantiierung - ich ergänze sinngemäß - des anspruchsbegründenden und des einen Anspruch ggf. ausfüllenden Vortrags erneut klarzustellen und weiter auszuführen; siehe September-Heft der NZBau 2018, 505 f. Zugleich weist Kues aber auch auf sozusagen bereits Geschafftes und damit Mut zum Weiterklären Gebendes hin. Ich gehe hier darauf ein, dies nicht zuletzt auch, um jenen, welche die NZBau nicht beziehen oder ihrer habhaft werden, die leidenschaftlichen, mich anregenden Äußerungen in der NZBau zu vermitteln.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

Titel des Beitrags wird der Sache nicht gerecht
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Baubetriebliches Gutachten ersetzt keine bauablaufbezogene Darstellung!
(Janis Heiliger)
Dokument öffnen IBR 2018, 555

Fehlender Nachweis der bauaufsichtlichen/ technischen Zulassung
Leseranmerkung von Matthias Alpers zu
 R 
Bauteile ohne Prüfzeichen verwendet: Installateur haftet nicht für Wasserschaden!
(Till Kemper)
Dokument öffnen IBR 2018, 560

 L 
Bauvertrag

Wie kann ein Entschädigungsanspruch gem. § 642 BGB aus baubetrieblicher Sicht dargestellt werden?


(Frank A. Bötzkes)
Dokument öffnen IBR 2018, 1060 (nur online) Dokument öffnen Kurzaufsatz

Wie bei Prüfung und Freigabe von Werk- und Montageplänen?
Leseranmerkung von Malotki zu
 R 
Leistungsverzeichnis schlägt Bemusterung!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 557

Was ist eine bauablaufbezogene Darstellung?
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 R 
Entschädigung ist kein Schadensersatz: Keine bauablaufbezogene Darstellung erforderlich!
(Christian Sienz)
Dokument öffnen IBR 2017, 665

Tatsächliche Zuschläge AGK + W&G in der Praxis oft unter 5%
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Nachtragsvergütung wird mit mindestens 5% bezuschlagt!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 491

Sehr zu begrüßender Text
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Sichere Flachdachabdichtungen?
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2018, 487

 S 
Bautechnik

Sichere Flachdachabdichtungen?


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2018, 487 (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Was sind tatsächliche Kosten?
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
KG kippt Korbion'sche Preisformel!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 490

IBR 2016, 325 Baugrundrisiko
Leseranmerkung von Prof. Dr. Klaus Englert zu
 R 
Kranunternehmer trägt das Baugrundrisiko!
(Michael Dick)
Dokument öffnen IBR 2016, 325

Vertragsänderungen in der Abnahmeverhandlung??
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Muss der Bürge eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist gegen sich gelten lassen?
(Jürgen Ripke)
Dokument öffnen IBR 2018, 1053 (nur online)

Risikoerhöhung für den Bürgen
Leseranmerkung von Klaus Depold zu
 R 
Muss der Bürge eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist gegen sich gelten lassen?
(Jürgen Ripke)
Dokument öffnen IBR 2018, 1053 (nur online)

Andere Senate bitte übernehmen!
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
 R 
Nochmal: Mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten ist Schluss - ab sofort!
(Thomas Manteufel)
Dokument öffnen IBR 2018, 499

Zur Leseranmerkung von Herrn Füg
Stellungnahme des Autors (Wolfgang Kau) zu
 R 
Mängelhaftung ist verschuldensunabhängig!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2018, 440

IBR 2018, 3021
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Mängelhaftung ist verschuldensunabhängig!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2018, 440

Keine GoA für ohnehin geschuldete Leistungen!
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Nützliche Leistungen müssen bezahlt werden - auch wenn kein Auftrag erteilt wurde!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 434

GoA? Allenfalls wegen § 4 Abs. 4 VOB/B!
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Nützliche Leistungen müssen bezahlt werden - auch wenn kein Auftrag erteilt wurde!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 434

So ist es ...
Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
 R 
Mängelhaftung ist verschuldensunabhängig!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2018, 440

Aha
Leseranmerkung von B. Wolff zu
 R 
Mängelhaftung ist verschuldensunabhängig!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2018, 440

 L 
Bauvertrag

Die kopernikanische Wende im Schadensersatzrecht oder der Kampf des VII. Zivilsenats gegen die "Überkompensation"


(Ulrich Dölle)
Dokument öffnen IBR 2018, 1039 (nur online) Dokument öffnen Kurzaufsatz (Dokument öffnen 3 Leseranmerkungen)

 S 
Bautechnik

Subjektive Werteigenschaften


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2018, 367

Leseranmerkung
Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
 R 
Auftragnehmer schuldet (nur) den vereinbarten Erfolg, nicht das erhoffte Ergebnis!
(Christian Pioch)
Dokument öffnen IBR 2018, 327

Vorsicht!
Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
 R 
Auftragnehmer schuldet (nur) den vereinbarten Erfolg, nicht das erhoffte Ergebnis!
(Christian Pioch)
Dokument öffnen IBR 2018, 327

Zuspitzung durch § 650h BGB
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Rechtsfolgen nach einvernehmlicher Aufhebung des Bauvertrags?
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2018, 380

Kündigung?
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Entschädigung aus § 642 BGB mit BGH vom 26.10.2017
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 B 
Entschädigung aus § 642 BGB mit BGH vom 26.10.2017

Die Entscheidung BGH "Vorunternehmer III" vom 26.10.2017 (VII ZR 16/17, BauR 2017, 242 = NZBau 2018, 25 = IBR 2017, 664, 665) wird nun auf Jahre hinaus für Vortrag und Auseinandersetzung von monetären Folgen aus Störungen des Bauablaufs durch Annahmeverzug des Auftraggebers bestimmend sein. BGH "Vorunternehmer III" markiert eine grundlegende Kehrtwende in der Rechtsprechung. Das heißt: Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich unter anderem "nach der Dauer des Verzugs" (erstes Bemessungskriterium). Und in der Zeit nach dem (Annahme)Verzug - ebenfalls in der Folge dessen - entstehende Nachteile werden dem Auftragnehmer nicht entschädigt. So erhält er nicht nur keine Entschädigung für die in der Bauzeitverlängerung eintretende Steigerungen von Lohn- und Materialkosten (BGH "Vorunternehmer III", BauR 2017, 242, 244). Der Auftragnehmer wird unter anderem auch nicht für seine regelmäßig weitaus schwerer wiegenden Aufwendungen aus längerer Bindung der Bauleitung und der Baustelleneinrichtung in der Bauzeitverlängerung entschädigt. Dabei wird es ihm auch nicht helfen, einen betreffenden Teil der Bauzeitverlängerung nach allen Regeln der Nachweiskunst konkret und bauablaufbezogen auf Annahmeverzug des Auftraggebers zurückgeführt zu haben. Nein: Der BGH folgt jetzt streng dem Wortlaut des Gesetzes.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

Die Kündigung gem. § 643 BGB/§ 9 Abs. 1 VOB/B steht im Focus
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 B 
Entschädigung aus § 642 BGB mit BGH vom 26.10.2017
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 S 
Bautechnik

Fassadensanierung Altbau - Wände austrocknen lassen!


Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
Dokument öffnen IBR 2018, 369

Zeitliche Auswirkungen bei Äußerung des Begehrens nicht abschätzbar
Leseranmerkung von Björn Müller zu
 R 
Kein Nachtrag zum Nachtrag!
(Alexander Hoffmann)
Dokument öffnen IBR 2018, 1041 (nur online)

Vorbehalte sind grundsätzlich möglich
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Kein Nachtrag zum Nachtrag!
(Alexander Hoffmann)
Dokument öffnen IBR 2018, 1041 (nur online)

Vorbehalt wegen Bauzeitmehrkosten muss weiterhin möglich bleiben
Leseranmerkung von Dr. Egmont Neubauer zu
 R 
Kein Nachtrag zum Nachtrag!
(Alexander Hoffmann)
Dokument öffnen IBR 2018, 1041 (nur online)

Es gibt keinen fairen Preis
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 R 
Zu gut kalkuliert: Einheitspreis wird reduziert!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 308

"Urkalkulation" ist nicht nur das Niedergeschriebene
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Zu gut kalkuliert: Einheitspreis wird reduziert!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 308

Danke für diesen Beitrag
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
15 cm hohe Aufkantungen von Abdichtungen?
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2018, 243

 S 
Bautechnik

15 cm hohe Aufkantungen von Abdichtungen?


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2018, 243 (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Mängelrügeverpflichtung wirksam an Nicht-Kaufmann übertragbar?
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Einbau von gelieferten Bauteilen und verdeckte Mängel: Wann erfolgt die Rüge rechtzeitig?
(Christian Siebert)
Dokument öffnen IBR 2018, 1005 (nur online)

Man wird verhandeln müssen
Leseranmerkung von Dr. Tobias Hänsel zu
 B 
Entschädigung aus § 642 BGB: Auftragnehmer bleibt auf Kosten der sekundären Folgen aus Annahmeverzug sitzen
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Nicht ausweglos
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 B 
Entschädigung aus § 642 BGB: Auftragnehmer bleibt auf Kosten der sekundären Folgen aus Annahmeverzug sitzen
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Weiter nach Lösung gesucht
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Entschädigung aus § 642 BGB: Auftragnehmer bleibt auf Kosten der sekundären Folgen aus Annahmeverzug sitzen
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 B 
Entschädigung aus § 642 BGB: Auftragnehmer bleibt auf Kosten der sekundären Folgen aus Annahmeverzug sitzen

Unter dem 23.11.2017 hatte ich getitelt: "Entschädigung aus § 642 BGB nur für den Zeitraum des Annahmeverzugs: Alte Wunde aus BGH 'Vorunternehmer I' wieder aufgerissen". Denn so wohlbegründet die Entscheidung BGH "Vorunternehmer III" vom 26.10.2017 [VII ZR 16/17 - BauR 2018, 242 = IBR 2017, 664, 665 (Sienz)] auch ist: Sie bringt jenen Auftragnehmer in eine ausweglose Lage, dessen Bauablauf von einer Behinderung getroffen wird, einer Behinderung aus verspätet hergestellter Leistung aus dem Bereich einer zu seiner Leistung vorlaufenden und vorauszusetzenden Leistung (Vorunternehmerleistung), und der die Kosten etwa der Bauzeitverlängerung (sekundäre Folge aus Annahmeverzug des Auftraggebers) beim Auftraggeber geltend machen möchte.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

Ausweglos?
Leseranmerkung von Dr. Thomas Krebs zu
 B 
Entschädigung aus § 642 BGB: Auftragnehmer bleibt auf Kosten der sekundären Folgen aus Annahmeverzug sitzen
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Pest oder Cholera: Vorteil der Beklagten durch rechtswidriges Handeln?
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten I!
(Heiko Fuchs)
Dokument öffnen IBR 2018, 196

Entscheidung überzeugt nicht
Leseranmerkung von Matthias Alpers zu
 R 
Unfall bei Abbrucharbeiten: Auftraggeber und Auftragnehmer haften, Ingenieurbüro nicht!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2018, 144