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Recht am Bau | Bauvertrag
Zeige Dokumente 701 bis 750 von insgesamt 2163 - (5094 in Alle Sachgebiete)
Online seit 2016
Schuldet AG ohne Vereinbarung des § 3 Abs. 1 VOB/B tatsächlich Planung? Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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Mitverschulden des Bauherren bei fehlender Planung Leseranmerkung von Wolfgang Mayer-Struwe zu
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Haftung bei fehlender Planung? Leseranmerkung von Jürgen Zander zu
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Schwankende Materialpreise Leseranmerkung von Markus Valerius zu
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Ich möchte an meinen Blog-Eintrag vom 27.06.2016 anknüpfen, in dem Fragen zur Bildung des neuen Preises auf eine BauSoll-Modifikation unter dem Titel "Fortschreibung der Auftragskalkulation oder üblicher Preis?" aufgeworfen werden. Nach herrschender, aber heute nicht mehr unbestrittener Auffassung sei der Ur-Preis nach § 2 Abs. 5, 6 VOB/B mit seinem so genannten Vertragspreisniveau linear fortzuschreiben (verbreitetes Verständnis der Korbion'schen Faustformel).
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Terminologie Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Keine Unvereinbarkeit mit EU-Recht Leseranmerkung von Urban zu
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BautechnikBodenaustausch "vergessen" - Gebäude abbrechen?Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2016, 501 |
Umsatzsteuererhöhungsklauseln im Verbrauchervertrag problematisch Leseranmerkung von Dr. A. Olrik Vogel zu
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Kommentar @ B. Wolff Stellungnahme des Autors (Michael Schäfer) zu
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??? Leseranmerkung von B. Wolff zu
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B |
Die Überschrift des kürzlichen Beitrags in ibr-online zu der BGH-Entscheidung vom 02.06.2016 - VII ZR 348/13 - scheint, jedenfalls auf den ersten Blick, mit der Begründung des BGH-Urteils unvereinbar zu sein. Denn entgegen der uneingeschränkten Aussage der dortigen Überschrift
Blog-Eintrag "Mängel an Dach-Photovoltaikanlagen verjähren in fünf Jahren!" [mehr ...] |
Fehlurteil Leseranmerkung von Urban zu
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BauvertragAnnäherung an die Störungsbegriffsdefinition von Drittler?IBR 2016, 1075 (nur online) Kurzaufsatz |
B |
Vorkalkulatorische Preisfortschreibung unter Beibehaltung des Vertragspreisniveaus, das ist der Hauptsatz, welcher nach der aktuell herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung seit Jahrzehnten Orientierung für die Anpassung des Vertragspreises an eine angeordnete Leistungsänderung (§ 1 Abs. 3, § 2 Abs. 5 VOB/B) und die Bildung eines neuen Preises einer geforderten und für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Zusatzleistung (§ 1 Abs. 4, § 2 Abs. 6 VOB/B) gibt. Es soll die Korbion-Formel "Schlechter Preis bleibt schlechter Preis - Guter Preis bleibt guter Preis" gelten. Dabei sind die jeweiligen Preisbestandteile aus dem Hauptvertragspreis bei der Bildung der Nachtragspreise zugrunde zu legen, gleich ob sie überbewertet, auskömmlich oder unauskömmlich sind. Das heißt: Sowohl kalkulatorischer Gewinn wie auch kalkulatorischer Verlust darin werden lienar in den Nachtragspreis hinein fortgeschrieben.
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Korrekt! Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Schreibfehler Leseranmerkung von Volker Hinkl zu
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OLG Köln vom 26.10.2015 Preisermittlung nach Leistungsänderung Leseranmerkung von Unbekannter Absender zu
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Blick weiten! Leseranmerkung von Dr. Mark Seibel zu
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Herstellerangaben überbewertet ?! Leseranmerkung von Matthias Alpers zu
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BautechnikSchimmelpilze - zum Beweis erhalten?Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2016, 377 |
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In einem VOB/B-Vertrag ist der neue Preis einer Änderung des Bauentwurfs im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu bilden. Das OLG Köln stellt in seiner Entscheidung "Preisniveaufortschreibung, Vergleichsrechnung" vom 26.10.2015 - 19 U 42/15 bekannte Anforderungen an die Nachweisführung heraus ... und weist die - ansich plausible - Mehrkostenforderung der klagenden Auftragnehmerin zurück. Die Anforderungen an den Nachweis:
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Gibt es den Grundsatz "schlechter Preis bleibt schlechter Preis" wirklich? Leseranmerkung von Volker Hinkl zu
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Der BGH möge es richten... Stellungnahme des Autors (Jörn Jenssen) zu
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Nur leichtes Zurückrudern Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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Bauvertragsrecht wird begrüßt Leseranmerkung von Bauherren-Schutzbund e.V. zu
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Leseranmerkung Dr. Heiko Fuchs Stellungnahme des Autors (Jörn Jenssen) zu
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Wirklich gut vertretbar? Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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BautechnikGroßformatiges Mauerwerk und leichte Dächer - eine problemlose Bauweise?IBR 2016, 1073 (nur online) Kurzaufsatz |
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Architekten und IngenieureDie BIM-Methode - eine Herausforderung, auch für BaujuristenIBR 2016, 1072 (nur online) Kurzaufsatz |
Dogmatik trifft auf Praxis Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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Sonderfall Leseranmerkung von Dr. Mark Seibel zu
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Haftungsbefreiung auch ohne Bedenkenhinweis? Leseranmerkung von Christian Werndl-Laue zu
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Rechtsanwendung vor Baubetriebslehren ! Leseranmerkung von Thomas Stritter zu
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Es kommt auf die Rechnungsbegründung an ... Leseranmerkung von Urban zu
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Behinderung aus Sachnachtrag als Vergütung abzurechnen Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Das Urteil ist rechtskräftig. Leseranmerkung von Mario Garbuio von Au zu
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Summierungseffekt Leseranmerkung von Oliver Koos zu
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Architekten und IngenieureHOAI-Honorar bei von der HOAI abweichenden Leistungsbeschreibungen - Eine Entgegnung auf Kniffka, BauR 2015, 883 ff.IBR 2016, 1071 (nur online) Kurzaufsatz ( 6 Leseranmerkungen) |
Summierungseffekt zusammenwirkender AGB-Klauseln Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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VergabeZündstoff in der neuen VOB: EU-Vergaberecht schlägt nun auf den kleinen Handwerker durchIBR 2016, 1070 (nur online) Kurzaufsatz ( 1 Leseranmerkung) |
Vollständig zuzustimmen Leseranmerkung von Urban zu
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Der Bundesgerichtshof erkennt an: Bei der Abrechnung eines frei gekündigten Werkvertrages, und hier bei der Abrechnung des in der Folge der Kündigung nicht mehr auszuführenden Vertragsteils, ist der kalkulierte Zuschlag für Wagnis nicht als ersparte Aufwendung von der Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB, § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B (2006) in Abzug zu bringen. Denn mit Wagnis solle das allgemeine unternehmerische Risiko abgesichert werden; siehe BGH, "Freie Kündigung, Wagnis II", Urteil vom 24.03.2016 -- VII ZR 201/15. Um es vorweg zu nehmen: Die Entscheidung ist richtig. Damit grenzt sich das Gericht von seiner früheren Entscheidung BGH "Freie Kündigung, Wagnis I" aus dem Jahre 1997 (VII ZR 222/96, BauR 1998, 185 = IBR 1998, 50) ab, nach welcher noch gelten sollte: Ein kalkulatorisches Wagnis, das sich mangels Ausführung der Leistung nicht realisieren kann, ist grds. als ersparter Preisbestandteil von der vereinbarten Vergütung abzuziehen; soweit noch zutreffend, aber dann: Dazu zähle auch der Wagnis-Anteil im gemeinsamen Kalkulationszuschlag Wagnis + Gewinn.
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durchaus zutreffend Leseranmerkung von Urban zu
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Nebenleistung nach ATV der VOB/C Stellungnahme des Autors (Dr. Christian Leesmeister) zu
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Eigentlich trivial ... Leseranmerkung von Urban zu
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Noch ein Aspekt Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Zutreffende Entscheidung zu einer in der Literatur umstrittenen Frage Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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BautechnikRüttelfußböden - Anerkannte Regel der Technik?IBR 2016, 1007 (nur online) Kurzaufsatz |
Stellungnahme des Autors zur Leseranmerkung Fuchs Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
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