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Recht am Bau | Bauvertrag

Zeige Dokumente 951 bis 1000 von insgesamt 2163 - (5094 in Alle Sachgebiete)

Online seit 2014

 B 
Rücktritt des Käufers nach Verarbeitung mangelhafter Baustoffe: Wertersatzanspruch des Baustoffhändlers?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Das OLG Naumburg (IBR 2014, 270; IBR 2014, 271) hatte den Fall zu entscheiden, dass ein Bauherr, der von einem Baustoffhändler Terrassendielen gekauft hatte, die wegen deutlich erkennbarer Farbunterschiede kein einheitliches Farbbild ergaben, nach deren Verlegung und Rücktritt vom Kaufvertrag auf Rückzahlung des Kaufpreises klagte. Die Klage blieb ohne Erfolg, weil das OLG annahm, der Baustoffhändler habe wirksam mit einem gleich hohen Wertersatzanspruch aus § 346 Abs.2 BGB aufgerechnet. Nach Rodemann (Praxishinweis zu IBR 2014, 270) bietet das Urteil Stoff für Diskussionen. Diese sollen mit einigen Bemerkungen zu den kritischen Hinweisen von Rodemann eröffnet werden.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Putzsanierung: Vorschäden beachten!


Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
Dokument öffnen IBR 2014, 319

Individualvereinbarung geht doppelter Schriftformklausel vor
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Förmliche Abnahme vereinbart: Abnahme auch durch schlüssiges Verhalten möglich!
(Martin Ludgen)
Dokument öffnen IBR 2014, 335

 S 
Bautechnik

Periodisch krumme Dächer: Wiederkehrende Bewegungen weit gespannter Holztragwerke


Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2014, 253

Darlegungs- und Beweislast
Leseranmerkung von Dr. Tilo Pfau zu
 R 
InsO schlägt BauFordSiG!
(Stefan Illies)
Dokument öffnen IBR 2014, 273

Das SchwarzArbG ist nicht rechtsstaatlich
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 N 
BGH: Schwarzarbeit wird nicht bezahlt
Dokument öffnen Nachricht

Leseranmerkungen der Kollegen Dr. Steckhan und Dr. Brößkamp
Leseranmerkung von Jörg Mayr zu
 R 
Ablösung des Gewährleistungseinbehalts (nur) durch Bürgschaft und Ausschluss von § 17 Abs. 3, 6 VOB/B in AGB ist wirksam!
(Jörg Mayr)
Dokument öffnen IBR 2014, 1114 (nur online)

Wirksamkeit der Sicherungsabrede trotz Verzicht auf § 770 Abs. 2 BGB!
Leseranmerkung von Oliver Koos zu
 R 
Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB: Sicherungsabrede für Mängelansprüche unwirksam!
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2013, 740

Wirksamkeit der Sicherungsabrede trotz Verzicht auf § 770 Abs. 2 BGB!
Leseranmerkung von Oliver Koos zu
 R 
Mängelbürgschaft und Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB: Sicherungsabrede unwirksam?
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2013, 26

Anmerkung zur Entscheidung LG Stuttgart 5 S 203/13
Leseranmerkung von Dr. Marcus Brößkamp zu
 R 
Ablösung des Gewährleistungseinbehalts (nur) durch Bürgschaft und Ausschluss von § 17 Abs. 3, 6 VOB/B in AGB ist wirksam!
(Jörg Mayr)
Dokument öffnen IBR 2014, 1114 (nur online)

§§ 232 ff. BGB nur bei gesetzlichem Anspruch auf Sicherheit anwendbar?
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
 R 
Ablösung des Gewährleistungseinbehalts (nur) durch Bürgschaft und Ausschluss von § 17 Abs. 3, 6 VOB/B in AGB ist wirksam!
(Jörg Mayr)
Dokument öffnen IBR 2014, 1114 (nur online)

aussichtsloser Kampf?
Stellungnahme des Autors (Malotki) zu
 R 
Preissteigerungen bei Bauzeitverzögerung: Nur der tatsächliche Mehraufwand ist zu erstatten!
(Anja Malotki)
Dokument öffnen IBR 2014, 258

@Malotki
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Preissteigerungen bei Bauzeitverzögerung: Nur der tatsächliche Mehraufwand ist zu erstatten!
(Anja Malotki)
Dokument öffnen IBR 2014, 258

 B 
Behinderung kann nachweislich kausal für Unterdeckung von Allgemeinen Geschäftskosten sein

Wenn Allgemeine Geschäftskosten (AGK) beim Auftragnehmer (AN) nachweislich in der Folge einer bestimmten Behinderung aus dem Risikobereich des Auftraggebers (AG) nicht in dem Umfang gedeckt werden wie ohne diese Behinderung, ist diese Behinderung kausal für die Unterdeckung. Der Ausgleich der betreffenden Unterdeckung von AGK kann dann Gegenstand einer berechtigten Ersatzforderung des AN sein. Die Ansicht des LG Bonn im Urteil vom 10.03.2014 - 1 O 360/12, ein Anspruch auf Erstattung unterdeckter AGK scheide sowohl als Schadensersatz- (VOB/B § 6 Abs. 6) wie auch als Entschädigungsanspruch (BGB § 642) aus, weil AGK im Betrieb des AN als Ganzes losgelöst von der Entwicklung eines konkreten Auftrags entstehen - soweit noch zutreffend -, und eine Behinderung "insoweit nie kausal für deren Anfall sein" könne, überzeugt nicht. Das Landgericht bezweifelt den Anspruch grundsätzlich, weil es an dem Zusammenhang "Behinderung ist kausal für verminderte AGK-Deckung" immer fehle, diese Kausalität "nie" nachgewiesen werden könne. Das trifft in dieser Allgemeinheit nicht zu, denn:
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Fehlschluss
Leseranmerkung von Urban zu
 B 
Behinderung kann nachweislich kausal für Unterdeckung von Allgemeinen Geschäftskosten sein
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Milchmädchenrechnung
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Keine Erstattung "entgangener Allgemeiner Geschäftskosten" bei Bauzeitverschiebung!
(Anja Malotki)
Dokument öffnen IBR 2014, 1113 (nur online)

@ Malotki
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Keine Erstattung "entgangener Allgemeiner Geschäftskosten" bei Bauzeitverschiebung!
(Anja Malotki)
Dokument öffnen IBR 2014, 1113 (nur online)

Differenzierung zwischen "Entstehung" und "Deckung" von AGK´s geboten
Leseranmerkung von Malotki zu
 R 
Keine Erstattung "entgangener Allgemeiner Geschäftskosten" bei Bauzeitverschiebung!
(Anja Malotki)
Dokument öffnen IBR 2014, 1113 (nur online)

Behinderungen können kausal für AGK-Unterdeckung sein
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Keine Erstattung "entgangener Allgemeiner Geschäftskosten" bei Bauzeitverschiebung!
(Anja Malotki)
Dokument öffnen IBR 2014, 1113 (nur online)

 B 
Pathologische Schiedsvereinbarungen
Von Dr. Friedhelm Weyer

In Dispute Resolution - Das Online Magazin, Ausgabe 1/2014 vom 21.03.2014 (www.disputeresolution-magazin.de) berichtet Foerster unter der Überschrift Kreativität (un)erwünscht über eine Veranstaltung von vier führenden Schiedsinstitutionen am 17.01.2014 in Stockholm. Jedes Jahr organisieren danach das Schiedsinstitut der Stockholmer Handelskammer (SCC), die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) , das Vienna International Arbitral Center (VIAC) und die Camera Arbitrale Milano (MCC) ein gemeinsames Seminar zu aktuellen Fragen des Schiedsverfahrensrechts. Thema der diesjährigen Veranstaltung in Stockholm war der Umgang mit pathologischen Schiedsklauseln. Solche misslungene Schiedsvereinbarung sind, wie nicht zuletzt zahlreiche in IBR veröffentlichte Entscheidungen verdeutlichen, immer wieder Anlass zu Streitigkeiten, die bei sorgfältigerer Vertragsgestaltung vermeidbar wären.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Immer Zweck der Ablaufanalyse entscheidend!
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Bauzeitverzögerung: Erneute Absage an baubetrieblich abstrakte Berechnung!
(Anja Malotki)
Dokument öffnen IBR 2014, 257

@Bach
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Annahmeverzug setzt keine Bauzeitverlängerung voraus
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 Z 
Bauvertrag

Darlegung von Bauzeitverlängerungsansprüchen mit dem Adaptionsverfahren


Besprochener Beitrag: "Ist das Bauzeitlabyrinth ein Irrgarten?" von Dr.-Ing. Michael Mechnig, Dipl.-Ing. Britta Völker, Dipl.-Ing. Daniel Mack, Dipl.-Ing. Harald Zielke
(Gerhard Girmscheid)
Dokument öffnen IBR 2014, 194

@Drittler
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
Dokument öffnen Blog-Eintrag


@Kus
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
Dokument öffnen Blog-Eintrag


@Drittler
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
Dokument öffnen Blog-Eintrag


@Kus
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
Dokument öffnen Blog-Eintrag


@Drittler
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
Dokument öffnen Blog-Eintrag


@Kus
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
Dokument öffnen Blog-Eintrag


@Drittler
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
Dokument öffnen Blog-Eintrag


@Kus
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
Dokument öffnen Blog-Eintrag


@Drittler
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Luftgeld
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 Z 
Umgang mit Zeitreserven ("Puffer") im gestörten Bauablauf
(Markus Planker)
Dokument öffnen IBR 2014, 193

@Urban
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 Z 
Umgang mit Zeitreserven ("Puffer") im gestörten Bauablauf
(Markus Planker)
Dokument öffnen IBR 2014, 193

 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers

Wenn ein Jurist fragt: "Sechs Monate und vier Wochen sind vereinbart, sechs Monate und fünf Wochen braucht der AN - und soll Anspruch auf zwei Wochen Bauleiterkosten als Schadensersatz bzw. Vergütung von zwei Wochen Bauzeitverlängerung nach § 642 BGB haben?" (Leseranmerkung von Langen/Kus, IBR 2014, 2458), kann man verstehen: Es ist etwas falsch an der Schlussfolgerung, denn es wird scheinbar ja nicht konkret nachgewiesen, wie es der Bundesgerichtshof für gestörte Bauabläufe seit der Entscheidung "Äquivalenkostenverfahren" aus 1986 (BauR 1986, 347) verlangt.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Durchaus denkbar
Leseranmerkung von Urban zu
 Z 
Umgang mit Zeitreserven ("Puffer") im gestörten Bauablauf
(Markus Planker)
Dokument öffnen IBR 2014, 193

Fallbeispiel NZBau 2014, 94
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 Z 
Umgang mit Zeitreserven ("Puffer") im gestörten Bauablauf
(Markus Planker)
Dokument öffnen IBR 2014, 193

 Z 
Bauvertrag

Umgang mit Zeitreserven ("Puffer") im gestörten Bauablauf


Besprochener Beitrag: "Zeitreserven ("Puffer") im gestörten Bauablauf" von RA Dr. Jochen Markus
(Markus Planker)
Dokument öffnen IBR 2014, 193 (Dokument öffnen 4 Leseranmerkungen)

Reaktion auf meinen Beitrag
Leseranmerkung von Matthias Zöller zu
 R 
Leckstellen in WU-Wannen: Maßnahmenempfehlungen gegen erst spät auffallende Undichtheiten
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2014, 125

Ausführungsplanung - Werkplanung
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 B 
Planungsbedingter Baumangel: Wer muss was planen?
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr. Friedhelm Weyer)

Was ist "Sanierungsplanung"?
Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
 B 
Planungsbedingter Baumangel: Wer muss was planen?
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr. Friedhelm Weyer)

nicht zwingend
Leseranmerkung von VRLG Martin Ihle zu
 B 
Planungsbedingter Baumangel: Wer muss was planen?
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr. Friedhelm Weyer)

 Z 
Architekten und Ingenieure

Komplettheitsklauseln in Architektenverträgen sind (meistens) unwirksam!


Besprochener Beitrag: "Komplettheitsklauseln im Architektenvertrag über Gebäudeplanung - AGB-rechtliche Wirksamkeit und Rechtsfolgen bei der Anwendbarkeit der HOAI" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2014, 127

 B 
Planungsbedingter Baumangel: Wer muss was planen?
Von Dr. Friedhelm Weyer

In BauR 2014, 155-163 befasst sich Miernik mit der Nacherfüllung beim Architekten- und Ingenieurvertrag und kommt zu dem einleuchtenden Ergebnis, dass der Planer, der eine mangelhafte Planung geliefert hat, auch nach Vollendung des deshalb fehlerhaften Bauwerks zur Nacherfüllung verpflichtet bleibt, weshalb der Auftraggeber von ihm verlangen kann, an der Beseitigung der Bauwerksmängel durch Fertigung einer korrigierten Planung mitzuwirken. Heiko Fuchs meint nun in seiner Kurzbesprechung dieses Aufsatzes (IBR 2014, 2309), der Planer schulde nicht nur eine oftmals nicht ausreichende Korrektur der ursprünglichen Planung, sondern entgegen Averhaus (BauR 2013, 1013; dazu Bolz IBR 2013, 454) auch eine Sanierungsplanung. Dem dürfte nicht zu folgen sein.
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 S 
Bautechnik

Leckstellen in WU-Wannen: Maßnahmenempfehlungen gegen erst spät auffallende Undichtheiten


Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt
Dokument öffnen IBR 2014, 125 (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Klausel nicht überraschend
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 R 
VOB/B auf Gerüstbauvorhaltevertrag anwendbar!
(Volker Schmidt)
Dokument öffnen IBR 2013, 339

Anwendungsbereich des Organisationsverschuldens
Leseranmerkung von Dr. Friedhelm Weyer zu
 R 
Wann steht ein Organisationverschulden einem arglistigen Verschweigen gleich?
(Friedhelm Weyer)
Dokument öffnen IBR 2014, 140

Die OLG-Entscheidung ist besser als ihr Ruf.
Leseranmerkung von Mario Schmid zu
 R 
Wann steht ein Organisationverschulden einem arglistigen Verschweigen gleich?
(Friedhelm Weyer)
Dokument öffnen IBR 2014, 140

Bedenklich
Leseranmerkung von Urban zu
 Z 
Planungsbedingter Baumangel: Wer muss die Mängelbeseitigung planen?
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2013, 454