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Online seit 2023
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Wohnungseigentum
Die Gaspreisbremse in der WEG
(Melanie Kruse)
IMR 2023, 85
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Vergaberecht vs. Zivilrecht
Leseranmerkung von Christian Meier zu
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Ausschreibung eines Rahmenvertrags: Auftraggeber muss Höchstwert/-menge angeben! (Lars Lange)
VPR 2023, 16
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Vom BGH scheinbar nachvollziehbar in die Schranken des § 642 BGB gewiesen, aber ...
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Der Besteller B aus unserem (realitätsnahen) Fall lässt den Unternehmer U (Klima-U) und dessen Bauzeitnachtrag mit BGH "Vorunternehmer I" aus dem Jahr 1985 (VII ZR 23/84) durch die Maschen des Rechtsnetzes fallen, ein Netz, das eigentlich die Interessen der Beteiligten auf beiden Vertragsseiten in ausgewogener Weise schützen soll. Damit nicht genug. Gegen den hilfsweise auf einen Entschädigungsanspruch gerichteten Vortrag des Klima-U wendet der B die jüngste Rechtsprechung des BGH zu § 642 Abs. 2 BGB an und stellt, nachdem der Rechtsvertreter des Klima-U nachdrücklich insistiert hatte, zwar eine gewisse Entschädigung in Aussicht. Diese "gewisse Entschädigung" würde sich, das weiß der Klima-U, allerdings auf einen Betrag belaufen, der sehr weit unter der tatsächlichen Höhe aller seiner Nachteile aus dem Mitwirkungsmangel des B liegt. Und, ...
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Blog-Eintrag
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Die Zwangshypothek und das Grundbuch - Jahresrückblick 2022
(Sebastian Seibt)
IVR 2023, 10
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Die Zwangsversteigerung von Immobilien - Jahresrückblick 2022
(Andreas Georg Thürauf; Alexandra Hammermüller)
IVR 2023, 1
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Fehler in der Zwischenüberschrift...
Leseranmerkung von Sebastian Demuth zu
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Nicht zu fassen! Ein als "dramatisch ungerecht empfundenes Ergebnis"
Blog-Eintrag
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Jetzt noch strenger der BGH
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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Nachholung einer Glaubhaftmachung: Drei Wochen sind nicht unverzüglich! (Oliver Elzer)
IMR 2023, 83
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Siehe jetzt aber strenger BGH....
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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"Vorübergehende technische Unmöglichkeit" ist unverzüglich glaubhaft zu machen! (Wolfgang Dötsch)
IBR 2023, 47
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Nicht zu fassen! Ein als "dramatisch ungerecht empfundenes Ergebnis"
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Bauherr (Besteller, kurz: B) beauftragt Unternehmer (kurz: U), für den Neubau einer Krankenhauserweiterung die Klimaanlage herzustellen. Die Bauzeit für die Herstellung der Klimaanlage (Montage) ist verbindlich mit einem Jahr vereinbart. Nach Abschluss der Montagearbeiten soll die Anlage in Betrieb gesetzt werden (Inbetriebsetzung, kurz: IBS). Für die umfangreichen Prüf- und Messaufgaben im Rahmen der IBS sieht der Vertrag der beiden bis zur Abnahme ein halbes Jahr vor. Die Zu- und Abluftkanäle sowie die Leitungen für die Mess-, Steuer- und Regeltechnik (kurz: MSR) werden unmittelbar unter den Rohbetondecken durch die Flurwände und Trennwände zwischen den Behandlungsräumen, die allesamt Gipskartonwände sind (kurz: GK-Wände), hindurchgeführt. In der technologischen Ablauffolge müssen die GK-Wände samt aller Durchlässe, insbesondere jener für die Klimakanäle, stehen, bevor die Kanäle eingebaut werden können. So gesehen ist der Trockenbauer (baut die GK-Wände) für den U der Klimaanlage (Klima-U) ein sogenannter Vorunternehmer. Dieser gerät gegenüber dem B in erheblichen Leistungsverzug, worunter der Arbeitsfortschritt des Klima-U leidet. Der Vorunternehmer folgt der Aufholanweisung des B nicht, woraufhin der B dem Vorunternehmer die Kündigung erklärt. Für jede Bauabwicklung der GAU schlechthin.
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Blog-Eintrag
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Kautionsversicherung missverstanden?
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
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Kautionsversicherung ist keine selbstschuldnerische Bürgschaft! (Iris Glönkler)
IMR 2023, 104
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Interessant wird der Nachweis der Höhe
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Betriebsschließungsversicherung greift erst im zweiten Lockdown
Nachricht
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Autorenanmerkung zu Leseranmerkung Bach
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR 2023, 126
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Autorenanmerkung zu Leseranmerkung Dr. Berding
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR 2023, 126
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Nicht jede Vertragsverletzung berechtigt zur Kündigung aus wichtigem Grund
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR 2023, 126
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Nachhaltigkeitsprinzip des Art. 20a GG sticht Nachbesserungspflicht
Leseranmerkung von Dr. Benjamin Berding zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR 2023, 126
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Prozessuales
Die Streitverkündung als Prozessinstrument – praktische Fragestellungen im Mietprozess
(Kai-Uwe Agatsy)
IMR 2023, 43
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Lassen wir uns also herausfordern
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Der gestörte Bauablauf. Ein Wiedersehen im Neuen Jahr 2023, eine Begegnung mit den Realitäten auf allzu vielen Baustellen. Bevor ich ins Eingemachte der (im Streit) notwendigen Auseinandersetzungen mit den Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen (Kausalitäten) gehe: Ich wünsche allen meinen Lesern ein Prosit Neujahr, wie es beim Neujahrskonzert aus Wien voller Zuversicht in die Welt hinausgerufen worden ist. (Zuver)Sicht auf das Gute in dieser Welt und auf die das Gute mitgestaltenden Menschen darin. Ich spreche deshalb nicht von Krisen, aber gerne von Herausforderungen, die angenommen und zu einem für alle Beteiligten annehmbaren Ergebnis geführt werden wollen. Lassen Sie sich, lassen wir uns also herausfordern.
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Blog-Eintrag
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Herbsttagung 2022 der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV in Leipzig vom 23. bis 24.09.2022
(Gerhard Schmidberger)
IVR 2022, 129
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Die Räumungsvollstreckung bei Wohnraum nach § 885 ZPO und § 885a ZPO - ein Vergleich
(Aline Diez)
IVR 2022, 121
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Online seit 2022
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Bautechnik
WU und Frischbetonverbundfolie - eine vernünftige Kombination!
Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
IBR 2023, 55
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Architektur trifft auf Ingenieurkunst
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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Bautechnik
"Sicht"-Beton
Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2023, 1 ( 2 Leseranmerkungen)
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Lösbare Abgrenzungsprobleme
Leseranmerkung von Dr. Thomas Müller zu
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Fiktive Kosten statt Vorschuss: Bei Mangelfolgeschäden nach wie vor richtig! (Tobias Rodemann)
IBR 2023, 15
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Wohnraummiete
Habecks Pullover oder Wohlfühltemperaturen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
(Martin Klimesch)
IMR 2023, 1
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substanzlos
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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Auch ohne geforderte Mindestanforderungen: Referenzen müssen vergleichbar sein! (Tobias Hänsel)
VPR 2023, 75
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Warum?
Leseranmerkung von k.A. k.A. zu
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Auch ohne geforderte Mindestanforderungen: Referenzen müssen vergleichbar sein! (Tobias Hänsel)
VPR 2023, 75
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§ 650c BGB und sein weiter wild wachsendes Verständnis
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Das Gesetz will die Höhe des Vergütungsanspruchs zu einer vom Besteller (kurz: B) angeordneten Leistungsänderung (§ 650b Abs. 2 BGB) als vermehrten oder verminderten Aufwand und dessen Bewertung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für AGK, W + G sehen. "Vermehrter oder verminderter Aufwand". Es ist in erster Linie der Aufwand festzustellen, der vermehrte [+] oder der verminderte [-] Aufwand, dies etwa im Sinne von Zeitaufwand für die Herstellung eines Stücks Bauleistung. Anschließend, das heißt erst in zweiter Linie, ist der (Mehr- oder Minder)Aufwand mit den dafür "tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen" zu bewerten. Ein Referent (kurz: R) auf Vortragsveranstaltungen verkürzt
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Blog-Eintrag
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Fristsetzung zur (Nach-) Erfüllung vor der Abnahme nicht möglich!
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Mängelbeseitigungsfrist vor Abnahme gesetzt: Stehen dem Besteller Mängelansprüche zu? (Steffen Hofmann)
IBR 2023, 66
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§ 650c BGB: In Abs. 2 gleiche Dogmatik wie in Abs. 1
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Bei den gesetzlichen Preisregeln zu einer entsprechend § 650b Abs. 2 BGB vom Besteller (kurz: B) angeordneten Leistungsänderung geht es nicht um die kalkulierten, sondern um die tatsächlichen Kosten. So lassen sich die gesetzlichen Preisregeln des § 650c BGB durchaus auf den Punkt bringen. Und doch wird dem Unternehmer (kurz: U) nach § 650c Abs. 2 BGB die lineare Preisfortschreibung mit VertragspreisNiveauFaktor (Kapellmann/Schiffers) zugelassen - sogenannte PreisNiveauFortschreibung (Korbion). Könnte das den Referenten (kurz: R) auf einer Arbeitstagung zu der Idee veranlasst haben, "tatsächliche Kosten" und "Vorkalkulatorik" seien im Grunde das Gleiche? So willkommen neue Ideen sind: Nein, da gerät etwas durcheinander; siehe meinen Blog-Eintrag vom 07.11.2022. In gewisser Weise nachvollziehbar wiederum mag der Irrweg des R in die Idee hinein durch die (scheinbare) Ambivalenz des Gesetzes selbst sein. Denn ...
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Blog-Eintrag
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Das vom Kollegen Käseberg besprochene Urteil ist rechtskräftig geworden
Leseranmerkung von Klaus F Delwig zu
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Witzbolde
Leseranmerkung von Hermann Summa zu
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Schleswig-Holstein will Tarifbindung bei Vergaben stärker beachten
Nachricht
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Leistungsversprechen?
Leseranmerkung von Hermann Summa zu
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Kein Ausschluss eines Vergabeangebots mit Einbindung eines US-Hosting-Diensts
Nachricht
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§ 650c BGB und sein recht wild wachsendes Verständnis
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Aus der, zumal der renommierten Vortragspraxis können Sätze wie dieser aufgenommen werden: Bei den gesetzlichen Preisregeln zu einer entsprechend § 650b Abs. 2 BGB vom Besteller (kurz: B) angeordneten Leistungsänderung gehe es nicht um die kalkulierten, sondern um die tatsächlichen Kosten (Selbstkostenerstattungsnachtrag). Ein kerniger wie zutreffender Satz! Fragwürdig, gar befremdlich dagegen: "Tatsächliche Kosten" und "Vorkalkulatorik" seien im Grunde das Gleiche.
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Blog-Eintrag
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Mietrecht
Aktuelle Rechtsprechung des III. Zivilsenats des BGH zum Heimrecht und zum Betreuten Wohnen
(Harald Reiter)
IMR 2022, 469
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Berufung per Fax?
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Keine Wiedereinsetzung ohne Glaubhaftmachung der Gründe! (Cornelius Vowinckel)
IBR 2023, 50
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Koordinationspflichtverletzung?
Leseranmerkung von Thomas Ryll zu
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Architekt muss prüfen, ob der Tragwerksplaner die Bewehrungsarbeiten überwacht! (Steffen Hofmann)
IBR 2022, 635
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Prozesskosten und Zinsen
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Fassade trotz Mängeln funktionstauglich: Neuerrichtung unverhältnismäßig! (Karl Schwarz)
IBR 2022, 621
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"Konkret bauablaufbezogen": BGH hat Leitplanken längst gesetzt
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Der Gestörte Bauablauf und die Nachweise seiner Rechtsfolgen daran, seit mehr als dreieinhalb Jahrzehnten meine "Leib- und Magenspeise". Leider wird mir der "Appetit" daran durch mehr oder weniger abstrahierende Lösungsansätze in der Baubetriebslehre beeinträchtigt, wenn es in der Folge von solchem dann auch noch heißt, es gebe keine konkreten, am tatsächlichen Bauablauf orientierten Nachweise.
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Blog-Eintrag
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Bautechnik
Gips unter Abdichtungen in Sportstudios?
Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2022, 553
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AGK-Unterdeckung und ihr echter Anspruchskern
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Forderungen aus AGK-Unterdeckung im gestörten Bauablauf werden in der Praxis
regelmäßig geradezu gnadenlos überreizt mit nicht genügend oder gar nicht differenzierenden
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Blog-Eintrag
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Kritik am OLG ist angebracht
Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Wiederholungshonorar gibt es nur bei wesentlichen Änderungen! (Heiko Fuchs)
IBR 2022, 467
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Leseranmerkung zur Leseranmerkung von Christian Specht
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Wer sich durch Kritik "diskreditiert" fühlt, reagiert unprofessionell und erhält keine Vergütung! (Jan Erik Jasper)
IBR 2022, 544
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Er hatte einen Plan - der Plan war jedoch schlecht !
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Kooperationspflicht ist Bringschuld
Leseranmerkung von Ernst Wilhelm zu
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