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Recht am Bau | Bauvertrag
Zeige Dokumente 1801 bis 1850 von insgesamt 2182 - (5124 in Alle Sachgebiete)
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Zustimmung Leseranmerkung von Langhans zu
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Weder § 1 Nr. 3 VOB/B noch § 2 Nr. 8 VOB/B Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Klare Entscheidung ist Kooperationspflicht Stellungnahme des Autors (Dr. Matthias Drittler) zu
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Konkludente Anordnung versus VOB-gerechte Lösung Leseranmerkung von Helmut Springer, Revisionsrat zu
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Nach der Leistungsbeschreibung des Vertrages sei die zulässige Vorspannung der in den Überbau einer Brücke einzubauenden Spannglieder auf 0,70 x ßz begrenzt. Ungeachtet dieser vertraglichen Limitierung sind nach DIN 4227-T6 höhere Vorspannungen von bis zu 0,75 x ßz erlaubt, was der konkreten vertraglichen Vorgabe jedoch entgegen steht. Dem Ausführungsplaner des Auftragnehmers gelingt der Spannungsnachweis unter der vertraglichen Limitierung in einem mit der vertragsgegenständlichen Entwurfsplanung ebenfalls vorgegebenen Trapezquerschnitt mit fester Vermaßung nicht. Unter der erweiterten Zulässigkeitsgrenze der DIN-Norm gelänge ihm der Spannungsnachweis, wenn er im Trapezquerschnitt eine dickere Bodenplatte wählen würde.
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Bürgschaftsmuster war ausdrücklich Vertragsgrundlage! Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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B |
Die Mindestlohndebatte ist vielleicht das wichtigste innenpolitische Streitthema bis zur nächsten Bundestagswahl. Daran werden auch die jetzt vorgelegten Regierungsentwürfe nichts ändern. Einfach wäre es, wenn der Gesetzgeber sich wie in anderen Ländern dazu durchringen würde, das Entgelt für einen Beschäftigten, gleich welcher Branche, mit einem Stundensatz von X Euro festzulegen mit Ausnahme der Beschäftigten im Rahmen einer Berufsausbildung.
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Bewegliche Sache oder nicht? Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Kein Widerspruch zwischen Entscheidung des VIII. Senats und Symptomtheorie Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Zeitpuffer gehört dem jeweiligen Schuldner Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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B |
Wenn in Planungs- und Bauabläufen Zeitpuffer offen ausgewiesen sind oder entdeckt werden, entsteht regelmäßig eine Auseinandersetzung um die Frage, welcher der Vertragspartner diese zu seinen Gunsten beanspruchen kann.
Blog-Eintrag (1) Zeitpuffer ist im allgemeinen Sinn die Zeitspanne, um die die Lage eines Vorgangs in einem Ablauf verändert oder seine Dauer verlängert oder verkürzt werden kann, ohne auf den Fertigstellungstermin durchzudrücken und ohne diesen zu verändern. Nutzung solcher Pufferzeit verändert Bauzeit nicht. [mehr ...] |
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Der Kaufrechts-Senat des BGH hat bekanntlich mit Urteil vom 23.01.2008 (VIII ZR 246/06) entschieden, dass ein unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers eine zum Schadenersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung darstellt, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Für Baurechtler drängt sich sogleich die Frage auf, ob dies auch für das Werkvertragsrecht gilt.
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B |
Mit der Lieferung und der Montage von Photovoltaik-Solarmodulen auf Dächern wird derzeit in Deutschland großer Umsatz gemacht. Mit Solaraktien konnte man in den letzten Jahren viel Geld verdienen. Anders als bei den üblichen Bauverträgen gibt es so gut wie keine Rechtsstreitigkeiten. Das Geschäft läuft eigentlich viel zu gut. In meiner Geburtsstadt Marburg sind Solardächer sogar öffentlich-rechtlich für Neubauten und veränderte Bestandsbauten vorgeschrieben.
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BauvertragLieferung und Montage von Solar-Anlagen: Kauf- oder Werkvertrag?IBR 2008, 1201 (nur online) |
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BautechnikDachstuhlerneuerung ohne Wetterschutz: Russisches Roulette mit Ladehemmung!Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. (FH) Michael Probst, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauschäden, Mainz IBR 2008, 494 ( 2 Leseranmerkungen) |
S |
BautechnikIm Dunkeln ist gut Pilze züchten: Der Echte Hausschwamm gedeiht dort prächtig!Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Manfred Heinlein, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauschäden, Bamberg IBR 2008, 496 |
B |
Vor allem in den neuen Bundesländern glauben viele öffentliche Auftraggeber, eine Wunderwaffe gegen Nachtragsansprüche gefunden zu haben, die sich im Zusammenhang mit Änderungen und Erschwernissen bei der Verlegung von unterirdischen Leitungen ergeben können. Immer häufiger entdecken Bieter und Auftragnehmer im Leistungsverzichnis folgende Position:
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B |
Am 26.06.2008 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) angenommen, das eine erfreuliche, im ursprünglichen Gesetzentwurf vom 02.02.2006 (BT-Drucks. 16/511) nicht vorgesehene Regelung enthält: Die Klarstellung des Umfangs der Privilegierung der VOB/B.
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B |
In Verhandlungspraxis und oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung verfestigt sich die Ansicht, der Auftragnehmer habe bei Vereinbarung eines funktional beschriebenen Leistungselements (Globalelement) im Rahmen eines Einheitspreisvertrages auch für nachträgliche Entwurfsänderungen einzustehen und könne dafür keine Anpassung seiner Vergütung beanspruchen. Dem setzt der Bundesgerichtshof durch seine jüngste Entscheidung "Bistro" (VII ZR 194/06, BauR 2008, 1131) Grenzen.
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BauvertragVertragsrechtliche Folgen der Mischkalkulation bei Minderung und Minderkostenberechnung?IBR 2008, 492 |
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BauvertragZivilrechtliche Folgen des bewussten Ausnutzens von Fehlern des Leistungsverzeichnisses durch Bieter?IBR 2008, 491 ( 5 Leseranmerkungen) |
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BauvertragÄnderung von Leistungspositionen durch das Begleitschreiben: Chance oder Risiko?IBR 2008, 1199 (nur online) |
Drittlers Kritik am Beitrag verkennt vorvertragliche Hinweispflicht Leseranmerkung von Ass. jur. Johann Rohrmüller zu
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BauvertragForderungssicherungsgesetz: Als Anspruch ist § 648a BGB ein scharfes Schwert!IBR 2008, 493 ( 2 Leseranmerkungen) |
Methodische Bedenken Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Beide Ansichten vertretbar Leseranmerkung von Urban zu
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Auslegung ist maßgeblich Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Auflösung mischkalkulierter Einheitspreise keinesfalls gerechtfertigt Leseranmerkung von Dr. Drittler zu
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Funktionaler Mangelbegriff Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Intransparente Regelung zu Lasten Dritter Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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BauvertragZum Charakter von "nachträglichen Anordnungen" des Bestellers beim PauschalvertragIBR 2008, 1316 (nur online) ( 1 Leseranmerkung) |
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BauvertragMischkalkulierte Einheitspreise - Besonderheiten bei der PreisfortschreibungIBR 2008, 1157 (nur online) ( 4 Leseranmerkungen) |
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BauvertragInadäquat hoher Einheitspreis - § 315 BGB als KorrektivIBR 2008, 1156 (nur online) |
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BauvertragInadäquat hoher Einheitspreis - § 138 Abs. 1 BGB als KorrektivIBR 2008, 1155 (nur online) |
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BauvertragUnauskömmliche oder überhöhte Einheitspreise - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Mengen- und LeistungsänderungIBR 2008, 1154 (nur online) |
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BauvertragHohe, niedrige, mischkalkulierte Einheitspreise - Bedeutung dieser Preise bei § 2 Nr. 6 VOB/B?IBR 2008, 1153 (nur online) |
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BauvertragInadäquat hoher Einheitspreis - Preishöhe bei Mengenmehrung?IBR 2008, 1152 (nur online) |
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BauvertragTeilklagen aus Schlussrechnungen sind auch ohne Individualisierung zulässigIBR 2008, 1314 (nur online) |
Grundsätzliche Klärung ist notwendig Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Ausschluss von § 768 BGB Leseranmerkung von RA Holger Hogrefe zu
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Starre Frist bedenklich Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Kritik an Entscheidungen von 1993 ist unberechtigt Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Differenzierung zwischen Abrede "Ohne Rechnung" und Schwarzarbeit? Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Rückforderung des Vorschusses Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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Ansprüche bei „schwarz“ erbrachten Werkleistungen Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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Mängelrüge in unverjährter Zeit Leseranmerkung von RA Holger Hogrefe zu
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BautechnikRisse in einem Tiefgaragenboden aus Stahlbeton: Alles andere als eine Bagatelle!Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. (FH) Michael Probst, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauschäden, Mainz IBR 2008, 369 |
Erwiderung auf die Anmerkung von Depold Stellungnahme des Autors (Heiland, Gregor) zu
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Leseranmerkung Ripke Stellungnahme des Autors (Dr. A. Olrik Vogel) zu
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Volltext der Entscheidung Leseranmerkung von Klaus Depold zu
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