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Leseranmerkung
Recht am Bau | Bauvertrag

Zeige Dokumente 501 bis 550 von insgesamt 2140 - (5039 in Alle Sachgebiete)

Online seit 2018

GoA? Allenfalls wegen § 4 Abs. 4 VOB/B!
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Nützliche Leistungen müssen bezahlt werden - auch wenn kein Auftrag erteilt wurde!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 434

So ist es ...
Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
 R 
Mängelhaftung ist verschuldensunabhängig!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2018, 440

Aha
Leseranmerkung von B. Wolff zu
 R 
Mängelhaftung ist verschuldensunabhängig!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2018, 440

 L 
Bauvertrag

Die kopernikanische Wende im Schadensersatzrecht oder der Kampf des VII. Zivilsenats gegen die "Überkompensation"


(Ulrich Dölle)
Dokument öffnen IBR 2018, 1039 (nur online) Dokument öffnen Kurzaufsatz (Dokument öffnen 3 Leseranmerkungen)

 S 
Bautechnik

Subjektive Werteigenschaften


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2018, 367

Leseranmerkung
Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
 R 
Auftragnehmer schuldet (nur) den vereinbarten Erfolg, nicht das erhoffte Ergebnis!
(Christian Pioch)
Dokument öffnen IBR 2018, 327

Vorsicht!
Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
 R 
Auftragnehmer schuldet (nur) den vereinbarten Erfolg, nicht das erhoffte Ergebnis!
(Christian Pioch)
Dokument öffnen IBR 2018, 327

Zuspitzung durch § 650h BGB
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Rechtsfolgen nach einvernehmlicher Aufhebung des Bauvertrags?
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2018, 380

Kündigung?
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Entschädigung aus § 642 BGB mit BGH vom 26.10.2017
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

 B 
Entschädigung aus § 642 BGB mit BGH vom 26.10.2017
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Die Entscheidung BGH "Vorunternehmer III" vom 26.10.2017 (VII ZR 16/17, BauR 2017, 242 = NZBau 2018, 25 = IBR 2017, 664, 665) wird nun auf Jahre hinaus für Vortrag und Auseinandersetzung von monetären Folgen aus Störungen des Bauablaufs durch Annahmeverzug des Auftraggebers bestimmend sein. BGH "Vorunternehmer III" markiert eine grundlegende Kehrtwende in der Rechtsprechung. Das heißt: Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich unter anderem "nach der Dauer des Verzugs" (erstes Bemessungskriterium). Und in der Zeit nach dem (Annahme)Verzug - ebenfalls in der Folge dessen - entstehende Nachteile werden dem Auftragnehmer nicht entschädigt. So erhält er nicht nur keine Entschädigung für die in der Bauzeitverlängerung eintretende Steigerungen von Lohn- und Materialkosten (BGH "Vorunternehmer III", BauR 2017, 242, 244). Der Auftragnehmer wird unter anderem auch nicht für seine regelmäßig weitaus schwerer wiegenden Aufwendungen aus längerer Bindung der Bauleitung und der Baustelleneinrichtung in der Bauzeitverlängerung entschädigt. Dabei wird es ihm auch nicht helfen, einen betreffenden Teil der Bauzeitverlängerung nach allen Regeln der Nachweiskunst konkret und bauablaufbezogen auf Annahmeverzug des Auftraggebers zurückgeführt zu haben. Nein: Der BGH folgt jetzt streng dem Wortlaut des Gesetzes.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

Die Kündigung gem. § 643 BGB/§ 9 Abs. 1 VOB/B steht im Focus
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 B 
Entschädigung aus § 642 BGB mit BGH vom 26.10.2017
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

 S 
Bautechnik

Fassadensanierung Altbau - Wände austrocknen lassen!


Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
Dokument öffnen IBR 2018, 369

Zeitliche Auswirkungen bei Äußerung des Begehrens nicht abschätzbar
Leseranmerkung von Björn Müller zu
 R 
Kein Nachtrag zum Nachtrag!
(Alexander Hoffmann)
Dokument öffnen IBR 2018, 1041 (nur online)

Vorbehalte sind grundsätzlich möglich
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Kein Nachtrag zum Nachtrag!
(Alexander Hoffmann)
Dokument öffnen IBR 2018, 1041 (nur online)

Vorbehalt wegen Bauzeitmehrkosten muss weiterhin möglich bleiben
Leseranmerkung von Dr. Egmont Neubauer zu
 R 
Kein Nachtrag zum Nachtrag!
(Alexander Hoffmann)
Dokument öffnen IBR 2018, 1041 (nur online)

Es gibt keinen fairen Preis
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 R 
Zu gut kalkuliert: Einheitspreis wird reduziert!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 308

"Urkalkulation" ist nicht nur das Niedergeschriebene
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Zu gut kalkuliert: Einheitspreis wird reduziert!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 308

Danke für diesen Beitrag
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
15 cm hohe Aufkantungen von Abdichtungen?
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2018, 243

 S 
Bautechnik

15 cm hohe Aufkantungen von Abdichtungen?


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2018, 243 (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Mängelrügeverpflichtung wirksam an Nicht-Kaufmann übertragbar?
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Einbau von gelieferten Bauteilen und verdeckte Mängel: Wann erfolgt die Rüge rechtzeitig?
(Christian Siebert)
Dokument öffnen IBR 2018, 1005 (nur online)

Man wird verhandeln müssen
Leseranmerkung von Dr. Tobias Hänsel zu
 B 
Entschädigung aus § 642 BGB: Auftragnehmer bleibt auf Kosten der sekundären Folgen aus Annahmeverzug sitzen
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Nicht ausweglos
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 B 
Entschädigung aus § 642 BGB: Auftragnehmer bleibt auf Kosten der sekundären Folgen aus Annahmeverzug sitzen
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Weiter nach Lösung gesucht
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Entschädigung aus § 642 BGB: Auftragnehmer bleibt auf Kosten der sekundären Folgen aus Annahmeverzug sitzen
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

 B 
Entschädigung aus § 642 BGB: Auftragnehmer bleibt auf Kosten der sekundären Folgen aus Annahmeverzug sitzen
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Unter dem 23.11.2017 hatte ich getitelt: "Entschädigung aus § 642 BGB nur für den Zeitraum des Annahmeverzugs: Alte Wunde aus BGH 'Vorunternehmer I' wieder aufgerissen". Denn so wohlbegründet die Entscheidung BGH "Vorunternehmer III" vom 26.10.2017 [VII ZR 16/17 - BauR 2018, 242 = IBR 2017, 664, 665 (Sienz)] auch ist: Sie bringt jenen Auftragnehmer in eine ausweglose Lage, dessen Bauablauf von einer Behinderung getroffen wird, einer Behinderung aus verspätet hergestellter Leistung aus dem Bereich einer zu seiner Leistung vorlaufenden und vorauszusetzenden Leistung (Vorunternehmerleistung), und der die Kosten etwa der Bauzeitverlängerung (sekundäre Folge aus Annahmeverzug des Auftraggebers) beim Auftraggeber geltend machen möchte.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

Ausweglos?
Leseranmerkung von Dr. Thomas Krebs zu
 B 
Entschädigung aus § 642 BGB: Auftragnehmer bleibt auf Kosten der sekundären Folgen aus Annahmeverzug sitzen
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Pest oder Cholera: Vorteil der Beklagten durch rechtswidriges Handeln?
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten I!
(Heiko Fuchs)
Dokument öffnen IBR 2018, 196

Entscheidung überzeugt nicht
Leseranmerkung von Matthias Alpers zu
 R 
Unfall bei Abbrucharbeiten: Auftraggeber und Auftragnehmer haften, Ingenieurbüro nicht!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2018, 144

Ein Problem gelöst, zwei neue!
Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
 N 
Schadensersatz richtet sich nicht mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten!
Dokument öffnen Nachricht

Keine fiktive Abrechnung - "Quasi-Vorschussanspruch"
Leseranmerkung von Dr. Stefan Hepach zu
 N 
Schadensersatz richtet sich nicht mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten!
Dokument öffnen Nachricht

Reaktion auf die "Masche" mancher Bauträger
Leseranmerkung von Dr. Diane Schrems-Scherbarth zu
 N 
Schadensersatz richtet sich nicht mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten!
Dokument öffnen Nachricht

Problem für bei der Abnahme bekannte Mängel
Leseranmerkung von Maximilian Cleffmann zu
 N 
Schadensersatz richtet sich nicht mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten!
Dokument öffnen Nachricht

 L 
Bauvertrag

Bauablaufstörungen - die finanziellen Ansprüche aus § 642 BGB


(Markus Zacharias)
Dokument öffnen IBR 2018, 1010 (nur online) Dokument öffnen Kurzaufsatz

Keine fiktiven Mangelbeseitigungskosten mehr
Leseranmerkung von Stefan Saueressig zu
 N 
Schadensersatz richtet sich nicht mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten!
Dokument öffnen Nachricht

Schadensersatz = Minderung
Leseranmerkung von Dr. Gerhard Hölzlwlwimmer zu
 N 
Schadensersatz richtet sich nicht mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten!
Dokument öffnen Nachricht

Kann nicht richtig sein!
Leseranmerkung von Thomas Fochler zu
 R 
Wer die Arbeiten einstellt, muss vor Kündigung eine neue Frist setzen!
(Christoph Haasler)
Dokument öffnen IBR 2017, 1048 (nur online)

Pyrrhussieg
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Stoffpreisgleitklausel darf nicht zu ungewöhnlicher Kalkulation führen!
(Ralf Leinemann)
Dokument öffnen IBR 2018, 185

Mittelwerte sind nicht maßgebend!
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Mehraufwand wegen "normalen" Wetters: Kein Nachtrag und keine Bauzeitverlängerung!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 191

Probleme in der Praxis
Leseranmerkung von Klaus Depold zu
 R 
Auftraggeber teilt Bedenken nicht: Auftragnehmer muss Leistung ausführen!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 252

Das mag alles sein ...
Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
 R 
Anspruch auf Zusatzvergütung nicht angekündigt: Wann muss der Auftraggeber trotzdem zahlen?
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 127

Ankündigung nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 VOB/B ist KEIN echtes TB-Merkmal
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Anspruch auf Zusatzvergütung nicht angekündigt: Wann muss der Auftraggeber trotzdem zahlen?
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 127

 S 
Bautechnik

Umfragen?


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2018, 121

Fragwürdige Entscheidung
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
AGB-Sicherungsabrede unwirksam: Bürge kann Zahlung zurückverlangen!
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2018, 78

Gilt auch bei außergewöhnlicher Witterung
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Auftragnehmer trägt das Schlechtwetterrisiko!
(Matthias Goede)
Dokument öffnen IBR 2018, 190

Wert ungleich Preis!
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
In ungedämmtes Gebäude eingebaute Wärmepumpenheizung ist mangelhaft!
(Benjamin Berding)
Dokument öffnen IBR 2018, 200

Saldotheorie ist keine Erfindung des BGH
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Saldotheorie gilt nicht im einstweiligen Verfügungsverfahren!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 60

Jedenfalls bei § 650c Abs. 3 BGB scheidet Saldotheorie aus
Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
 R 
Saldotheorie gilt nicht im einstweiligen Verfügungsverfahren!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 60

Wer muss Unzulässigkeit des Mitverschuldenseinwands beweisen?
Leseranmerkung von Christian Werndl-Laue zu
 R 
Auftragnehmer kann Bedenkenhinweis nicht beweisen: Planungsfehler bleibt Planungsfehler!
(Thomas Karczewski)
Dokument öffnen IBR 2018, 141

Abschlagszahlung nur auf die Nachtragsleistung
Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
 R 
Saldotheorie gilt nicht im einstweiligen Verfügungsverfahren!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 60

Jedenfalls: Aufrechnung möglich!
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Saldotheorie gilt nicht im einstweiligen Verfügungsverfahren!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 60

 K 
Bauvertrag

Saldotheorie gilt nicht im einstweiligen Verfügungsverfahren!


(Kurzaufsatz von Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2018, 60 (Dokument öffnen 4 Leseranmerkungen)