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Recht am Bau | Bauvertrag

Zeige Dokumente 251 bis 300 von insgesamt 2139 - (5038 in Alle Sachgebiete)

Online seit 2021

Zustimmung und Ausblick
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Holzbau als nachhaltige Alternative zum Massivbau?
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2021, 337

 B 
Kritik an linearer Preisfortschreibung wach halten, sekundäre Darlegungslast erwägen
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Anlass für Kritik, Weiterdenken und ein Streben weg von der linearen Preisfortschreibung nach dem klassischen Verständnis der Korbion'schen Preisformel mit Beibehaltung des Vertragspreisniveaus (Kapellmann/Schiffers) hin zu der AbsolutbetragsFortschreibung (Vygen) bei Ansatz des Preises für die Mehr- oder Minderleistung mit dem Wert der tatsächlich erforderlichen Kosten gab die (teilweise empörte) zur Kenntnisnahme von verdeckten Preismanipulationen. Inzwischen liegt mit § 650c BGB eine ausgesprochen ambivalente Regelung zur Preisbildung bei angeordneten BauSoll-Modifikationen vor, mit welcher der linearen Fortschreibung, jedenfalls der Regelung nach Abs. 1, an sich ein Ende gesetzt worden sein sollte, die aber über Abs. 2 nach wie vor präsent ist.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Holzbau als nachhaltige Alternative zum Massivbau?


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2021, 337 (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Übers Ziel hinausgeschossen
Leseranmerkung von Dr. Jannis Matkovic zu
 R 
Verbraucherbauvertrag auch bei gewerkeweiser Vergabe!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 351

Vorunternehmerrechtsprechung Vs. Glasfassadenentscheidung
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Vorunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers!
(Maximilian R. Jahn)
Dokument öffnen IBR 2021, 1018 (nur online)

Antwort auf Blog-Eintrag zum 8. Dt. Baugerichtstag, AK Ib/X
Leseranmerkung von Dr. Birgit Franz zu
 B 
Erfolgreicher 8. Baugerichtstag -- Ein offener Brief
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

 B 
Erfolgreicher 8. Baugerichtstag -- Ein offener Brief
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Sehr geehrte Frau Dr. Franz,

ich spreche Sie stellvertretend für alle Mitglieder der Kernarbeitsgruppe an, also für die Herren Dr. Althaus, Prof. Bartsch, Prof. Gralla, Prof. Kattenbusch, Retzlaff, Roquette, Dr. Sonntag, Prof. Voit.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Anspruchsgrund und -höhe trennen!
Leseranmerkung von Heiko Fuchs zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Leitsatz richtig?
Leseranmerkung von Michael Seitz zu
 R 
Abnahmeprotokoll mit "i. A." unterschrieben: Keine Abnahme erfolgt!
(Hartwig Schäfer)
Dokument öffnen IBR 2021, 290

Änderungen von Gesetz und Rechtssprechung beachten!
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Absolut zutreffend
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Rechtliche Leitplanken
Leseranmerkung von Heiko Fuchs zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Ich vermute ich wurde noch nicht richtig verstanden
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 292

Die Gesamtunwirksamkeit ergibt sich aus dem Summierungseffekt
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Unwirksamer Verjährungsgleichlauf bleibt für Sicherungsabrede folgenlos!
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2021, 298

 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Es wird eine Ansicht vertreten, die mit der Forderung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum konkreten Nachweis der Behinderungsfolgen nicht vereinbar ist: Unter dem Begriff "konkrete bauablaufbezogene Darstellung" sei die Darlegung nur der Behinderungen und ihrer Wirkungen zu verstehen, die in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fallen. Der Bauablauf sei nur "unter Berücksichtigung aller vom Auftraggeber zu vertretenden Einflüsse fortzuschreiben, da nur diese anspruchsbegründend sein können", so wird das meines Erachtens nicht tragbare Aschenputtel-Prinzip begründet. Ich möchte auf Zitate aus der Literatur verzichten. Die Bücher sind voll damit. So mag es nachvollziehbar sein, wenn dem jetzt auch in der Begründung der These 2 (Althaus) des Arbeitskreises Ib/X am Deutschen Baugerichtstag (8. Tagung am 21./22. Mai 2021) in dem für die künftigen Kausalitätsnachweise "Bauzeit" so wichtigen Satz "... die Verzögerung des Bauablaufs muss tatsächlich (und nicht nur theoretisch) aufgrund der gesamten Umstände aus dem Risikobereich des Bestellers eintreten" auf Umstände "aus dem Risikobereich des Bestellers" eingeschränkt wird.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Anmerkung des Autors zur zweiten Leseranmerkung von Frau Dilanas
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
 R 
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 292

Ultimo Verjährung
Leseranmerkung von Dr. Tobias Rodemann zu
 R 
Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit: Wunderwaffe ohne Verfallsdatum!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2021, 296

Da stimme ich überwiegend zu
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 292

Da stimme ich überwiegend zu
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 292

Ultimo Verjährung
Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
 R 
Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit: Wunderwaffe ohne Verfallsdatum!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2021, 296

Autorenanmerkung zur Leseranmerkung von Frau Dilanas
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
 R 
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 292

Man müsste mehr miteinander sprechen
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 292

 S 
Bautechnik

Balkonflächen wie berechnen?


Sachverständigenbericht von Dipl. Ing. (FH) Gabriele Ebner, Architektin und ö.b.u.v. Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen, Freiburg/Breisgau
Dokument öffnen IBR 2021, 281

 B 
Bauzeitliche Ansprüche: Thesen zum Baugerichtstag gelungen ... eine Ausnahme
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

In der Praxis gebe es keine konkret bauablaufbezogenen Behinderungsnachweise, so wird gesagt. Das sei auf zu hohe, nicht erfüllbare Anforderungen zurückzuführen. Gesetz und Rechtsprechung müssen handhabbar sein. Worum geht es? Es geht um die Wirkung einer Behinderung auf den Bauablauf, dabei um eine (mehr oder weniger) strenge Anforderung an den Nachweis der Kausalität in der Art "für tatsächliches Maß an Bauzeitverlängerung ist tatsächlich wirkendes Behinderungsereignis kausal", und zwar für Behinderungsereignisse jeder vorkommenden Art wie - ich setze gleich am Rechtsanspruch an und nehme die den Anspruch begründende Kausalität als positiv geklärt an:
  1. Vergütungsereignis
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Entscheidung und Begründung überzeugt nicht.
Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
 R 
Erfüllungsanspruch verjährt vor Mängelbeseitigungsanspruch!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2021, 234

Vernachlässigung der Pflichten
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss sie sichern oder davor warnen!
(Thomas J. Michalczyk)
Dokument öffnen IBR 2021, 240

Zum erneuten Leserbrief von Herrn Herold
Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
 R 
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2021, 113

Stellungnahme zur Leseranmerkung von Herrn Zöller vom 26.3.2021
Leseranmerkung von Dipl.-Ing. Christian Herold zu
 R 
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2021, 113

DIN 68800-2:1996-05 wird zu oft vergessen
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Wann ist eine technische Regel allgemein anerkannt?
(Heiko Fuchs)
Dokument öffnen IBR 2021, 235

 S 
Bautechnik

Schimmelbelastung von 10.000 KBE in Fußböden: Per se kein Hygiene- und Entscheidungskriterium


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße, Prof. Dr.-Ing. Heinz-Jörn Moriske, Direktor im Umweltbundesamt, Berlin, und Dr. Thomas Warscheid, ö.b.u.v. Sachverständiger für Mikrobielle Schäden im Bauwesen, Wiefelstede
Dokument öffnen IBR 2021, 225

Entscheidung des BGH darf mit Spannung erwartet werden
Leseranmerkung von Sebastian Eufinger zu
 R 
Erfüllungsanspruch verjährt vor Mängelbeseitigungsanspruch!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2021, 234

Erhebliche praktische Bedeutung
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Kein Verjährungsgleichlauf in AGB!
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2021, 297

Direktiven und a.R.d.T. - Zum Leserbrief von Herrn Herold
Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
 R 
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2021, 113

Eigentlich ...
Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
 R 
Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags: Urkalkulation kann nachträglich erstellt werden!
(Maximilian R. Jahn)
Dokument öffnen IBR 2021, 177

Stellungnahme zum SV-Bericht
Leseranmerkung von Dipl.-Ing. Christian Herold zu
 R 
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2021, 113

Begriffe, die zu klären helfen
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags: Urkalkulation kann nachträglich erstellt werden!
(Maximilian R. Jahn)
Dokument öffnen IBR 2021, 177

Danke
Stellungnahme des Autors (Dr. Maximilian Jahn) zu
 R 
Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags: Urkalkulation kann nachträglich erstellt werden!
(Maximilian R. Jahn)
Dokument öffnen IBR 2021, 177

Vorher und nachher Kalkuliertes
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags: Urkalkulation kann nachträglich erstellt werden!
(Maximilian R. Jahn)
Dokument öffnen IBR 2021, 177

 Z 
Bauvertrag

Auch ein Luftschloss ist ein Bauwerk!


Besprochener Beitrag: "Baugrundrisiko: Schimäre oder Realität beim (Tief-)Bauen?" von Prof. Dr. Klaus Englert
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2016, 1139 (nur online)

Fiktive Mängelbeseitigungskosten
Leseranmerkung von Thomas Manteufel zu
 N 
Im Kaufrecht können "fiktive" Mängelbeseitigungskosten weiterhin verlangt werden!
Dokument öffnen Nachricht

Immer Gefälle erforderlich?
Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
 R 
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2021, 113

Gefälle von Flachdachabdichtungen
Leseranmerkung von Maria Müller zu
 R 
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2021, 113

Leseranmerkung Manteufel
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
 R 
Beseitigung von Mangelfolgeschäden: Kosten können nicht fiktiv abgerechnet werden!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 179

Fiktive Abrechnung von Mangelfolgeschäden
Leseranmerkung von Thomas Manteufel zu
 R 
Beseitigung von Mangelfolgeschäden: Kosten können nicht fiktiv abgerechnet werden!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 179

Kann ein Bauherr die anerkannten Regeln der Technik kennen?
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 N 
Bauherren sollten anerkannte Regeln der Technik kennen
Dokument öffnen Nachricht

 B 
Quo vadis VOB/B-Vergütungsregel für BauSoll-Modifikationen?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Gegen das lineare, rein vorkalkulatorische Fortschreibungsverständnis an der Korbion'schen Preisformel (klassisch; auch bezeichnet als "vorkalkulatorische Preisfortschreibung") verdichteten sich seit Beginn des Jahrhunderts Zweifel, Zweifel, die im neu geschaffenen Baurecht (§ 650 BGB) zu einer Neugestaltung der Regeln zur Preisbildung bei Nachträgen zu angeordneten BauSoll-Modifikationen (kurz: Änderung) geführt (§ 650c Abs. 1 Satz 1 BGB) haben. Eine gesetzliche Regelung, die das "Gute" bzw. das "Schlechte" des alten Preises als Absolutbetrag "fesselt" und in den neuen Preis übernimmt und nicht nach dem Maßstab "Beibehaltung des Vertragspreisniveaus". Eine gesetzliche Regelung, die bei den Anwendern der VOB/B längst nicht angekommen ist. VOB/B-Vergütungsregel für BauSoll-Modifikationen: quo vadis? Bekommen wir eine Neuauslegung für § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B? Wie wird sich der Bundesgerichtshof zu dieser Frage stellen? Die Entscheidung BGH "Mengenänderung, tats. erforderliche Kosten" vom 08.08.2019 (VII ZR 34/18, BauR 2019, 1766 = NZBau 2019, 706) beantwortet die Frage noch nicht. Hier werden Aspekte beleuchtet, die den Zweifel am Fortschreibungsverständnis mit Vertragspreisniveau, wie es für die VOB/B noch herrscht, verstärken.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2021, 113 (Dokument öffnen 6 Leseranmerkungen)

 S 
Bautechnik

Brüstungen und Abdeckungen wasser- statt regendicht!


Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
Dokument öffnen IBR 2021, 1004 (nur online)

Dampfsperre
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Dampfbremse ist keine Dampfsperre!
(Iris Glönkler)
Dokument öffnen IBR 2021, 123

 B 
AGK-Unterdeckung, ein teilweise unverstandenes, jedenfalls überreiztes Thema
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Die unzureichenden Beiträge zur Deckung Allgemeiner Geschäftskosten im gestörten Bauablauf -- ein leidvolles Thema. Oft werden die Zusammenhänge und Kausalitäten nicht verstanden. Das zeigt sich in Literatur und Rechtsprechung und vor allem in Auseinandersetzungen mit Auftraggebern über die Folgen von in ihrem Risikobereich ausgelösten Behinderungen im Bauablauf. Das ist die eine Seite eines Befundes: Unverständnis. Die andere Seite: Auftragnehmer tragen ihre -- dann vermeindlichen -- "Ansprüche" nicht in geeigneter Weise und (fast) immer unschlüssig vor. Mit hohen und höchsten Forderungsbeträgen, mit denen regelmäßig relevante anderweitige Erlöse (Erwerbe) unbeachtet bleiben, werden Auftraggeber per se überfordert und das -- m.E. sehr achtenswerte -- Thema AGK-Unterdeckung wird überreizt, überreizt bis zur Abwehrhaltung, die gar eher emotional als von Sachüberlegungen getragen ist.
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