Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
IMR 4/2010 - Vorwort
Liebe Leserin,
lieber Leser,
unsere neue Mitgliederzeitschrift IMR wird von allen Seiten durchweg positiv aufgenommen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch einmal bei unseren beiden Kooperationspartnern, Verlag C.H. Beck und id Verlag, bedanken, die es geschafft haben, uns innerhalb kürzester Zeit eine neue Zeitschrift an die Hand zu geben. Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.
Die aktuelle Ausgabe der IMR ist die bisher umfänglichste: 46 Beiträge beschäftigen sich mit allen Kernproblemen des Immobilien- und Mietrechts.
Bei der Wohnraummiete möchte ich das Urteil des BGH vom 20.01.2010 - VIII ZR 235/08 zu einer Renovierungsklausel mit Farbwahlregelung hervorheben ( S. 126). Auch hier hat der BGH entschieden, dass der Mieter durch die Vorgabe, Fenster und Türen - auch während der Mietzeit - "nur weiß" zu streichen, unangemessen benachteiligt wird. Er führt damit seine Rechtsprechung konsequent fort, dass Formularklauseln, die den Mieter verpflichten, eine bestimmte vom Vermieter vorgegebene Farbwahl beizubehalten oder bestimmte Farben zu verwenden bzw. zu vermeiden (z. B. IMR 2007, 175 und IMR 2008, 297), unwirksam sind, wenn die Farbwahlregelung auch die während der Mietzeit geschuldete Renovierung umfasst.
Im Bereich des Wohnungseigentums scheint sich der BGH aus buchhalterischer Sicht einen Fauxpas bzgl. der Buchung von Zahlungen auf die Rücklage geleistet zu haben. Lesen Sie hierzu den interessanten Beitrag unseres Autors, Herrn RA Klimesch, insbesondere den informativen Praxishinweis ( S. 149).
Seit Februar ist nun auch imr-online am Start. Die Datenbank umfasst sämtliche Beiträge der IMR aller Jahrgänge, Volltexturteile, tägliche News, einen Lesesaal mit Fachbüchern rund um das Immobilien- und Mietrecht, Gesetze sowie Materialien (Gesetzentwürfe, behördliche Schreiben etc.). Bis zum 31.05.2010 ist der Zugang für jedermann kostenlos, danach zahlen Mitglieder der ARGE lediglich 66 Euro zzgl. MwSt pro Halbjahr.
Gerne nutze ich die Gelegenheit, um Sie nochmals darauf hinzuweisen, dass Sie als Mitglied der ARGE die Möglichkeit haben, vor Zugang der gedruckten IMR elektronisch auf die freigeschaltete Monatsausgabe unter www.imr-online.de zuzugreifen. Hierfür ist Ihre Mail-Adresse zwingend erforderlich. Bitte teilen Sie uns daher so bald als möglich Ihre Adresse mit.
Zum Schluss möchte ich Sie auch noch einmal aufrufen, sich als Autorin/Autor für die IMR registrieren zu lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu per Mail direkt an den id Verlag (mayer@id-verlag.de). Auch sind wir weiterhin an instanzgerichtlichen Entscheidungen interessiert. Es wäre daher hilfreich, wenn Sie der Redaktion derartige Entscheidungen einfach zumailen könnten.
Nun wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre dieser Ausgabe.
Ihr
Thomas Hannemann, Rechtsanwalt
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses