Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
IVR 1/2016 - Vorwort
Sehr verehrte Damen Kolleginnen,
sehr geehrte Herren Kollegen,
wie angekündigt und erhofft, halten Sie nunmehr die Erstausgabe der neuen Zeitschrift der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein e. V. in den Händen. Damit dürften wir eine der ersten Arbeitsgemeinschaften sein, die ihren Mitgliedern den Service zweier Zeitschriften zu Teil werden lassen kann.
Hintergrund der Herausgabe einer weiteren Zeitschrift neben der bereits seit Jahren erfolgreich erscheinenden IMR, die allgemein auf großes Interesses stößt und bei den Gerichten aller Instanzen zwischenzeitlich regelmäßig zitiert wird, ist, dass im Bereich der Zwangsvollstreckung gleich welcher Art oftmals die notwendigen Informationen fehlen. Rechtsgebiete wie das Insolvenz- und das Zwangsversteigerungs- sowie -verwaltungsrecht sind für viele Miet- und Immobilienrechtler unbekannte Zonen. Dies mag auf die Ausbildung des "klassischen" Juristen zurückzuführen sein, ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein dahingehendes Wissen gerade in den von uns bearbeiteten Bereichen nahezu zwingend vorhanden sein muss. Ähnliches gilt für die Vollstreckungsmaßnahmen nach den Vorgaben der ZPO und erst Recht für die nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften. Die neue Zeitschrift soll helfen, sich in diesen Bereichen zurechtzufinden und vor allem aber dafür Sorge tragen, dass aktuelle Informationen unsere Mitglieder zeitnah erreichen. Kommentierungen sollen und werden hoffentlich das Verständnis erleichtern.
Ich wünsche Ihnen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass Sie mit Hilfe unserer neuen Zeitschrift die Hilfe erfahren, die Sie sich in diesem Bereich immer schon erhofft haben. In diesem Zusammenhang danke ich den Kolleginnen Alice Burgmaier und Andrea Pflügl sowie dem Kollegen Norbert Slomian als auch unserer neuen Redakteurin Camilla Ille, die sich mit großem Zeitaufwand um die Entstehung der Zeitschrift gekümmert haben. Aber auch ohne Ihre Hilfe wird es nicht dauerhaft gehen. Wir sind auf die Zusendung von Entscheidungen - auch bereits mit Anmerkungen im bewährten System - und die Überlassung von Beiträgen angewiesen. Daher meine Bitte: Helfen Sie uns, damit meine ich nicht die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses, die Redaktion oder den Verlag, sondern uns alle als Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein e. V., dass diese Zeitschrift erfolgreich bestehen wird.
Vielen Dank,
Ihr
Michael Drasdo
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht