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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 0510
Mit Beitrag
Bauvertrag
Duldung der Begutachtung dem Dritten zumutbar?
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2011 - 10 W 56/10
1. Die Prüfung, ob der Dritte die Duldung der Begutachtung seines Gegenstandes (hier: seines Gebäudes) zu Recht wegen Unzumutbarkeit verweigert, ist gemäß §§ 144 Abs. 2 S. 2, 387 ZPO in einem Zwischenstreit mit förmlicher Beteiligung des Dritten vorzunehmen.*)
2. Wurde ohne förmliche Beteiligung des Dritten entschieden, dass er eine Maßnahme nach § 144 Abs. 1 ZPO zu dulden hat, steht dem Dritten als materiell Betroffenen das verfahrensrechtlich gegen die Entscheidung vorgesehene Rechtsmittel zu.*)