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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 0259; IMRRS 2015, 0153
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Wohnungseigentum
Auch Teileigentümer dürfen über den Wirtschaftsplan abstimmen!
LG Itzehoe, Urteil vom 15.07.2014 - 11 S 82/13
1. Alle Wohnungs- und Teileigentümer dürfen grundsätzlich über den Wirtschaftsplan beschließen. Das gilt auch dann, wenn einzelne Positionen nur eine abgeschlossene Gruppe von (Teil-) Eigentümern betreffen.
2. Eine getrennte Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan kommt dann Betracht, wenn die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung die Bildung von selbständigen Untergemeinschaften vorsehen.