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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "2-20 O 229/13" ODER "2-20 O 229.13", Gericht: LG Frankfurt
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IBRRS 2015, 0195
Mit Beitrag
Bauvertrag
Mängelanzeige per E-Mail führt nicht zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist!
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.01.2015 - 2-20 O 229/13
1. Nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B hat nur eine schriftliche Mängelanzeige eine verjährungsverlängernde Wirkung.
2. Eine schriftliche Mängelanzeige unterliegt dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift.
3. Eine Mängelanzeige nur per E-Mail hat in der Regel mangels eigenhändiger Unterschrift keine verjährungsverlängernde Wirkung nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B, es sei denn, es liegt eine qualifizierte elektronische Signatur vor (BGB § 126 Abs. 3, § 126a).
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