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VPRRS 2017, 0235
Mit Beitrag
Rettungsdienstleistungen
Vergabe von Rettungsdienstleistungen ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung!
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.05.2017 - 3 L 201/16
1. Die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung unter den Kommunalorganen besitzt grundsätzlich auch gegenüber Außenstehenden rechtliche Bedeutung.*)
2. Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach den §§ 12, 13 RettDG-SA über einen Konzessionszeitraum von mehreren Jahren und in einer wirtschaftlichen Größenordnung von mehreren Millionen Euro kann regelmäßig nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG-SA angesehen werden.*)
3. Bei derartigen Vergabeverfahren muss nicht nur die Auswahlentscheidung, sondern müssen auch die wesentlichen, die eigentliche Auswahl vorbereitenden Entscheidungen durch das zuständige Kommunalorgan getroffen werden. Hierzu gehören auch die Festlegung der objektiven Auswahlkriterien und deren Gewichtung.*)