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IBRRS 2007, 0771
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BayObLG, Beschluss vom 27.02.1996 - 3Z BR 337/95
1. Die Bestellung eines Betreuers kann im ausschließlichen Interesse eines Dritten zulässig sein.*)
2. Regt der Vermieter, z.B. um wirksam kündigen zu können, die Bestellung eines Betreuers für den Mieter an und begründet dies schlüssig damit, daß dieser geschäftsunfähig geworden sei, ist er gegen die ablehnende Entscheidung des Vormundschaftsgerichts beschwerdeberechtigt.*)