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Aktuelle Position:
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 2508; IMRRS 2012, 1817
Allgemeines Zivilrecht
Verbrauchervertrag: Keine Rügeplicht bei Mängeln!
OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2012 - 4 U 48/12
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Verkäufers, nach der Käufer "etwaige offensichtliche Mängel [...] unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe des Kaufgegenstandes dem Anbieter gegenüber schriftlich anzuzeigen [sind]", weicht zu Lasten des Verbrauchers vom geltenden Recht ab und schränkt die Mängelrechte zumindest faktisch zum Nachteil des Verbrauchers ein. Eine solche Vereinbarung ist deshalb nicht zulässig.