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Ihre Suche nach Aktenzeichen: "423 C 14869/12" ODER "423 C 14869.12" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2014, 1280; IMRRS 2014, 0632
Leasing und Erbbaurecht
Wann haftet man für den Abbruch von Vertragsverhandlungen?
AG München, Urteil vom 18.10.2012 - 423 C 14869/12
Der Abbruch der Vertragsverhandlungen durch einen Partner kann grundsätzlich nur dann einen Schadensersatzanspruch des anderen begründen, wenn das Verhalten des Abbrechenden einen schweren Verstoß gegen die Verpflichtung zu redlichem Verhalten bei den Vertragsverhandlungen darstellt. Dies erfordert in der Regel die Feststellung eines vorsätzlichen pflichtwidrigen Verhaltens.