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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "7 D 50/08" ODER "7 D 50.08"
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.05.2009 - 7 D 50/08
1. Wenn der Bundesgesetzgeber bei der normativen Vorgabe des Bedarfs für Bundesfernstraßen durch den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen die - bundespolitische - Entscheidung trifft, eine bestimmte neue Straße bzw. bestimmte Streckenabschnitte hiervon aus dem Bedarfsplan herauszunehmen, mag dies zur Folge haben, dass zugleich auch der Planung einer entsprechenden Bundesfernstraße im Rahmen eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans die erforderliche Planrechtfertigung genommen wird. Es bedeutet jedoch nicht, dass die betroffene Gemeinde deshalb gehindert wäre, nunmehr ihrerseits im Wege des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans eine überörtliche Straße geringer Klassifizierung (hier als Kreisstraße) zu planen, die jedenfalls hinsichtlich der örtlichen städtebaulichen Belange die städtebaulichen Zielsetzungen - zumindest teilweise - erfüllen kann, die von der Bundesfernstraße (auch) abgedeckt werden sollten; eine städtebauliche Rechtfertigung hat dann nach Maßgabe der Anforderungen des Abwägungsgebots nach § 1 Abs. 7 BauGB zu erfolgen.
2. Eine Planung von neuen Straßen in Teilabschnitten ist grundsätzlich zulässig. Dabei leidet eine Abschnittsbildung nicht schon deshalb an einem Fehler, weil es für die Weiterführung des Straßenvorhabens über den verbindlich geregelten Abschnitt hinaus (noch) keine hinreichend verfestigte Planung gibt.
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