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IBRRS 2011, 2704; IMRRS 2011, 1967
Leasing und Erbbaurecht
Mietminderung bei erhöhter Bleikonzentration im Wasser
AG Hamburg, Urteil vom 28.02.2011 - 910 C 117/10
Die Überschreitung der Bleikonzentration im Wasser stellt einen Mangel dar, der zu einer Minderung führt. Das Ablaufenlassen des Wassers als Methode zur Verringerung der Bleikonzentration mag über einen Zeitraum von wenigen Sekunden zumutbar sein, für einen Zeitraum von 10 bis 15 Minuten gilt dies jedoch bei weitem nicht mehr. Einen derart langen Zeitraum das Wasser ablaufen zu lassen, bedeutet für den Mieter nicht nur einen nicht zu rechtfertigenden Zeitaufwand, sondern auch eine Verschwendung von Trinkwasser, die sowohl aus umweltbelastenden aber auch aus finanziellen Aspekten dem Mieter nicht zumutbar ist.