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IBRRS 2011, 2301
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Unaufgeforderte Übersendung einer Kreditkarte durch eine Bank
BGH, Urteil vom 03.03.2011 - I ZR 167/09
Die einmalige unaufgeforderte Übersendung einer bereits auf den Namen des Empfängers ausgestellten Kreditkarte durch ein Bankunternehmen an seine Kunden stellt keine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar, wenn der Empfänger erkennt, dass er eine gesonderte Erklärung abgeben muss, um die Kreditkarte verwenden zu können, und dass er - wenn er an dem Angebot nicht interessiert ist - die Kreditkarte auf ihm sicher erscheinende Weise entsorgen kann.*)