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IBRRS 2018, 0992
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Beschluss vom 22.02.2018 - I ZR 11/16

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IBRRS 2017, 4183
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BGH, Urteil vom 21.09.2017 - I ZR 11/16

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 0992
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Beschluss vom 22.02.2018 - I ZR 11/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 4183
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BGH, Urteil vom 21.09.2017 - I ZR 11/16

Bietet der Betreiber einer Internetseite eine Suchfunktion in Form eines elektronischen Verweises (Links) auf eine Suchmaschine an, mit der Besucher seiner Internetseite durch die Eingabe von Suchbegriffen in eine Suchmaske von der Suchmaschine gespeicherte Vorschaubilder urheberrechtlich geschützter Fotografien anzeigen lassen können, stellt dies eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 UrhG dar, wenn die von der Suchmaschine gefundenen Fotografien ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers im Internet eingestellt waren und der Anbieter der Suchfunktion vom Fehlen der Erlaubnis des Rechtsinhabers wusste oder vernünftigerweise wissen musste. Auch wenn der Anbieter der Suchfunktion mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, besteht keine Vermutung, dass er vom Fehlen der Erlaubnis des Rechtsinhabers Kenntnis hatte. (Rn. 54 - 59)*)

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