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IBRRS 2003, 0413
Urheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Verwendung einer Bildmarke
BGH, Urteil vom 07.11.2002 - I ZR 202/00
Ein Markeninhaber hat keinen berechtigten Grund i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG, dem nicht in sein Vertriebssystem eingebundenen Wiederverkäufer der Markenware bei dessen Werbung, die keine besonderen Geschäftsbeziehungen zu ihm vortäuscht, die Verwendung einer Bildmarke (Firmen-Logo) zu verbieten und ihn auf die namentliche Nennung seines Produkts zu verweisen.*)