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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "I ZR 224/13" ODER "I ZR 224.13"
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
BGH, Urteil vom 09.07.2015 - I ZR 224/13
1. Die Bestimmung des § 7 S. 1 ElektroG stellt insofern eine Marktverhaltensregelung iSv § 4 Nr. 11 UWG dar, als sie den Schutz der Mitbewerber vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nicht gekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer bezweckt. (amtlicher Leitsatz)*)
2. Das in § 7 S. 1 ElektroG geregelte Erfordernis der Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung steht jedenfalls seit 13.8.2012 mit dem Unionsrecht in Einklang. (amtlicher Leitsatz)*)
3. Die Kennzeichnung eines Elektro- oder Elektronikgeräts ist als dauerhaft iSv § 7 S. 1 ElektroG anzusehen, wenn sie ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit aufweist und auch sonst nicht unschwer zu entfernen ist. (amtlicher Leitsatz)*)
4. Mehrere Zuwiderhandlungen gegen ein Vertragsstrafeversprechen können als ein einziger Verstoß zu werten sein, wenn sie gleichartig sind, unter Außerachtlassung derselben Pflichtenlage begangen worden sind, zeitlich in einem engen Zusammenhang stehen und der Handelnde sein Verhalten als wettbewerbskonform angesehen hat (im Anschluss an BGHZ 146, 318, 329 ff. = GRUR 2001,758 - Trainingsvertrag). (amtlicher Leitsatz)*)
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