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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2003, 0875
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Vergleichende Werbung
BGH, Urteil vom 02.10.2002 - I ZR 90/00
Wirbt ein Unternehmen für eigene Produkte mit eigenen Bestellnummern und der Angabe "ersetzt" unter Nennung der Baugröße und der Ersatzteilnummer von Produkten eines Mitbewerbers, liegt darin eine vergleichende Werbung im Sinne von § 2 Abs. 1 UWG, die nicht ohne weiteres unlauter ist.*)