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IBRRS 1986, 0517
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BGH, Urteil vom 06.11.1986 - III ZR 193/85
Schadensrenten Hinterbliebener nach § 844 II BGB gehören zu den nach § 22 S. 1 Nr. 1 EStG einkommensteuerpflichtigen sonstigen Einkünften. Der Anspruch auf Erstattung der wegen des Empfangs dieser Renten zu zahlenden Steuern ist innerhalb der Klagefrist nach Art. 12 III des Gesetzes zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. 6. 1951 geltend zu machen. (Leitsatz der Redaktion)*)