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IBRRS 1987, 0356
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BGH, Urteil vom 12.03.1987 - III ZR 29/86
Bei Anordnung oder Einleitung der Umlegung müssen verläßlich festgelegte planerische Vorstellungen der Gemeinde soweit entwickelt sein, daß sie die Schlußfolgerung zu tragen vermögen, die Umlegung sei zur Verwirklichung eines Bebauungsplans erforderlich.*)