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Ihre Suche nach Aktenzeichen: "III ZR 133/97" ODER "III ZR 133.97" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2000, 0675; IMRRS 2000, 0230
Mit Beitrag
Prozessuales
BGH, Urteil vom 24.09.1998 - III ZR 133/97
Inhaltskontrolle einer Gerichtsstandklausel
Eine Gerichtstandklausel in AGB, die einer Partei ein Wahlrecht hinsichtlich des Rechtsweges (Schiedsgerichtsbarkeit oder ordentliche Gerichtsbarkeit) und innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit zwischen mehreren Gerichten einräumt, benachteiligt die andere Vertragspartei unangemessen. Denn der Vertragspartner, dem der Weg zum Schiedsgericht verschlossen ist, weiß bei Anrufung des staatlichen Gerichts nicht, ob der Verwender als Beklagter von seinem Wahlrecht Gebrauch machen wird. Damit läuft er Gefahr, daß seine beim zuständigen staatlichen Gericht erhobene Klage im nachhinein dadurch unzulässig wird, daß der Verwender die Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit erhebt. Dieses mit Kosten- und Zeitverlust verbundene Risiko ist für den Vertragspartner nicht zumutbar.