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Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 2468; IMRRS 2017, 1065
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann ist der Betriebseinstellungsbeschluss der Gläubiger aufzuheben?
BGH, Beschluss vom 22.06.2017 - IX ZB 82/16
1. Der Schuldner in der Eigenverwaltung ist nicht befugt, einen Antrag auf Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung zu stellen.*)
2. Das Insolvenzgericht darf nur dann auf Antrag den Beschluss der Gläubigerversammlung, den Betrieb des Schuldners einzustellen, aufheben, wenn eine ordnungsgemäße Fortführungsplanung eindeutig bessere Quotenaussichten durch die Betriebsfortführung ergibt.*)