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IBRRS 2018, 3353
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BGH, Beschluss vom 20.09.2018 - IX ZB 41/16
Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit unterliegen in den Grenzen des § 3b EStG als Erschwerniszulagen nicht der Zwangsvollstreckung. Keine Erschwerniszulagen sind Zuschläge für Samstagsarbeit (Anschluss an BAG, NJW 2017, 3675). (Rn. 7)*)