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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "IX ZR 278/14" ODER "IX ZR 278.14"
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IBRRS 2016, 3420; IMRRS 2016, 1930; IVRRS 2016, 0182
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 24.11.2016 - IX ZR 278/14
Die formularmäßige Erweiterung des Sicherungszwecks einer zwei Jahre zuvor zur Sicherung einer bestimmten Drittverbindlichkeit bestellten Grundschuld auf bestehende und künftige Verbindlichkeiten mehrerer Dritter ist nicht schon deshalb überraschend, weil sie nicht durch eine konkrete Darlehensgewährung veranlasst ist.