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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 1471; IMRRS 2005, 0752
Mit Beitrag
Sachverständige
Sachverständigen-Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Ergibt sich der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, läuft im allgemeinen die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muß.*)