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IBRRS 2018, 0827
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BGH, Beschluss vom 06.02.2018 - VI ZR 128/16

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IBRRS 2018, 0354; IMRRS 2018, 0148
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Fahrlässigkeit des Betrogenen ist kein Mitverschulden am Betrug

BGH, Urteil vom 19.12.2017 - VI ZR 128/16

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IBRRS 2018, 0827
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 06.02.2018 - VI ZR 128/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 0354; IMRRS 2018, 0148
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Fahrlässigkeit des Betrogenen ist kein Mitverschulden am Betrug

BGH, Urteil vom 19.12.2017 - VI ZR 128/16

1. Handeln die Schädiger als Mittäter oder Gehilfen, sind im Rahmen der Prüfung eines Mitverschuldens des Geschädigten gemäß § 254 BGB ihre Verursachungs- und Schuldbeiträge in einer Gesamtschau dem Beitrag des Geschädigten gegenüberzustellen (Fortführung BGH, 16.06.1959 - VI ZR 95/58, BGHZ 30, 203, 206; im Anschluss an BGH, 10.11.2016 - III ZR 235/15, IBRRS 2017, 0358; IMRRS 2017, 0378).*)

2. Bei einer Haftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 Abs. 1 StGB und direktem Schädigungsvorsatz kommt die anspruchsmindernde Berücksichtigung eines fahrlässigen Verhaltens des Geschädigten nicht in Betracht (Fortführung von BGH, 10.11.2016 - III ZR 235/15, IBRRS 2017, 0358; IMRRS 2017, 0378; BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91, NJW 1992, 310, 311).*)

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