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Aktuelle Position:
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2004, 0123; IMRRS 2004, 0056
Allgemeines Zivilrecht
Presserecht - Auslegung einer Äußerung
BGH, Urteil vom 25.11.2003 - VI ZR 226/02
a) Sind mehrere sich nicht gegenseitig ausschließende Deutungen des Inhalts einer Äußerung möglich, so ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt.*)
b) Bei einer Berichterstattung über bestimmte Personen dürfen nicht solche Fakten verschwiegen werden, deren Mitteilung beim Adressaten zu einer dem Betroffenen günstigeren Beurteilung des Gesamtvorgangs geführt hätte.*)