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IBRRS 1989, 0440
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BGH, Urteil vom 18.10.1989 - VIII ZR 325/88
1. Auf den Kauf von Software mit einer Teilzahlungsabrede sind die Vorschriften des Abzahlungsgesetzes auch dann zumindest entsprechend anwendbar, wenn die Software - ohne Übergabe eines Datenträgers - unmittelbar auf den Massenspeicher des Käufers überspielt wird.*)
2. Der Widerruf der Vertragserklärung des Abzahlungskäufers wird auch dann mit Zugang beim Verkäufer wirksam, wenn er erst für einen späteren Zeitpunkt erklärt worden ist.*)