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IBRRS 1993, 0255
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BGH, Urteil vom 15.12.1993 - VIII ZR 157/92

Die fristlose Kündigung eines Vertragsverhältnisses, das einem Vertragshändlervertrag gleichsteht, kann in der Regel nicht mehr wirksam nach Ablauf von zwei Monaten seit Kenntnisnahme von dem Kündigungsgrund ausgesprochen werden.*)

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