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Aktuelle Position:
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2010, 4115; IMRRS 2010, 3019
Allgemeines Zivilrecht
"Vorführwagen" bedeutet keine Altersangabe, ist aber Anzeichen
BGH, Urteil vom 15.09.2010 - VIII ZR 61/09
Beim Kauf eines Kraftfahrzeugs (hier: eines Wohnmobils) wird allein mit der Beschaffenheitsangabe "Vorführwagen" ein bestimmtes Alter des Fahrzeugs nicht vereinbart. Dies schließt nicht aus, dass der Käufer eines Vorführwagens aufgrund besonderer Umstände im konkreten Fall erwarten darf, dass ein als Vorführwagen angebotenes Fahrzeug ein bestimmtes Alter nicht überschreitet.*)