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Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 2422; VPRRS 2015, 0258
Vergabe
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Antragsteller muss Kosten und Auslagen tragen!
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.04.2015 - VK-SH 3/15
Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, hat er die Kosten des Verfahrens und die zur Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der übrigen Beteiligten zu tragen.