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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1993, 0652
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BGH, Beschluss vom 21.09.1993 - X ZB 31/92
1. Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren können die Beteiligten die Hauptsache entsprechend § 91a ZPO für erledigt erklären, soweit das Verfahren wie ein streitiges Verfahren ausgeprägt ist.*)
2. Das berechtigte Interesse ist nicht durch den Gegenstand desjenigen Verfahrens begrenzt, in dessen Akten Einsicht begehrt wird.*)