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IBRRS 1998, 0143
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BGH, Urteil vom 17.03.1998 - XI ZR 59/97
RBerG Art. 1 § 1; BGB §§ 134, 607Verstößt ein Kreditvermittler gegen Art. 1 § 1 RBerG, so führt das grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit des von ihm vermittelten Kreditvertrags. Etwas anderes kann nur gelten, wenn die kreditgebende Bank in einer Weise mit dem Kreditvermittler zusammenarbeitet, daß ihre Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung gewertet werden muß.BGH, Urteil vom 17. März 1998 - XI ZR 59/97 - OLG Schleswig LG Itzehoe*)