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IBRRS 2000, 2003
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BGH, Urteil vom 17.10.2000 - XI ZR 312/99
§§ 690, 691 ZPOa) Die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem mehrere Forderungen geltend gemacht werden, hat nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn die Forderungen hinreichend individualisiert worden sind.b) Ein rechtsfehlerhaft erlassener, nicht individualisierter Mahnbescheid unterbricht die Verjährung auch dann nicht, wenn die Individualisierung nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird.BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - XI ZR 312/99 - OLG München LG München I*)