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IBRRS 1998, 0244
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BGH, Urteil vom 24.06.1998 - XII ZR 126/96
BGB § 276 FcNach den Regeln über das Verschulden bei Vertragsschluß kann ausnahmsweise das Interesse des Geschädigten an der Erfüllung eines nicht zustande gekommenen Vertrages zu ersetzen sein, wenn im Einzelfall feststeht, daß die Vertragspartner ohne das schuldhafte Verhalten statt des abgeschlossenen Vertrages einen anderen, für den Geschädigten günstigeren Vertrag abgeschlossen hätten (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. März 1988 - VIII ZR 380/86 - NJW 1988, 2234; BGHZ 108, 200, 207 f.).BGH, Urteil vom 24. Juni 1998 - XII ZR 126/96 - OLG Celle LG Göttingen*)