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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1995, 0384
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BGH, Beschluss vom 13.12.1995 - XII ZB 95/93
Eine Abänderung nach § 10a VAHRG kommt nicht in Betracht, wenn der Versorgungsausgleich in der Erstentscheidung ohne Ermittlung eines Wertunterschiedes bereits dem Grunde nach ausgeschlossen wurde.*)