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Ihre Suche nach Aktenzeichen: "XII ZR 113/05" ODER "XII ZR 113.05" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 3928; IMRRS 2007, 1782
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Anwendungsbereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes
BGH, Urteil vom 11.07.2007 - XII ZR 113/05
Ein Mietvertrag, der nach dem Beitritt zu teilweise anderen Bedingungen und auch nicht mehr zwischen denselben Vertragsparteien, jedoch über denselben Mietgegenstand abgeschlossen wurde wie der vor dem Beitritt vereinbarte Nutzungsvertrag, unterliegt nicht dem zeitlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes.*)