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238 Beiträge gefunden
IMR-Beitrag (Werkstatt) AG Köpenick - Mieter meldet Schmorgeruch: Muss er die Diagnosekosten zahlen, wenn kein Mangel vorliegt?
IMR-Beitrag (Werkstatt) OLG München - Nachweis der Vertretungsmacht des WEG-Verwalters bei der Auflassung
IMR-Beitrag (Werkstatt) AG Hamburg-St. Georg - Rechtsschutzbedürfnis für den Anspruch auf Änderung des Versammlungsprotokolls
IMR-Beitrag (Werkstatt) LG Frankfurt/Main - Beauftragung eines Rechtsanwalts bedarf keines Rechtsgutachtens!
IMR-Beitrag (Werkstatt) AG Spandau - Wann ist eine Pflichtverletzung erheblich?
IMR 2024, 437 AG Hamburg-St. Georg - Ein inhaltlich widersprüchlicher Beschluss ist aufgrund Perplexität nichtig!
IMR 2024, 431 AG München - Verwaltungsbeirat muss nur rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen prüfen
IMR 2024, 415 AG Hamburg-St. Georg - Muss Mietverwalter den Vermieter benennen?
IMR 2024, 407 OLG Brandenburg - Verkehrssicherungspflicht des Vermieters: Vorsicht vor dem Gartenteich!
IMR 2024, 386 AG Berlin-Mitte - Teilnahme an der Eigentümerversammlung im Wege elektronischer Kommunikation
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14 Aufsätze gefunden
Die Belegeinsicht beim Wohnraummietvertrag – Anspruchsumfang und Praxisfragen
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2024, 225
Mieter unter „Verdacht“ – Praktische Fragen zur Verdachtsabmahnung und Verdachtskündigung
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2024, 85
Der Verbraucherbegriff im Mietrecht – Abgrenzungsfragen und praktische Fallgruppen
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2023, 345
Die korrekte Mängelrüge und Mängelanzeige im Wohnraummietrecht – Einschaltung Dritter und Verwirkung von Ansprüchen
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2022, 339
§ 554 BGB n.F.: Anspruch auf Barrierefreiheit, Elektromobilität und Einbruchsschutz als Spezialfall zulässiger baulicher Veränderungen
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2021, 217
Problemkreise bei Willenserklärungen im Wohnraummietrecht – praktische Fragestellungen
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2020, 41
Der Auskunftsanspruch im Wohnraummietrecht – Anspruchsgrundlagen und praktische Fallgruppen
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2019, 391
Das Besichtigungs- und Begehungsrecht des Vermieters im Wohnraummietrecht – praktische Fragestellungen
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2018, 443
Die Untervermietung von Wohnraum
(Ulf Börstinghaus)
Dokument öffnen IMR 2018, 399
Besonderheiten des Gewerberaummietrechts in Einkaufszentren
(Martin Niklas)
Dokument öffnen IMR 2014, 454
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1475 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 2696; IMRRS 2024, 1133
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieter meldet Schmorgeruch: Muss er die Diagnosekosten zahlen, wenn kein Mangel vorliegt?

AG Köpenick, Urteil vom 29.08.2024 - 14 C 284/23

1. Eine Pflichtverletzung des Mieters liegt vor, wenn er wider besseres Wissen einen Mangel behauptet oder nicht hinreichend prüft, ob der Mangel aus seiner Verantwortungssphäre stammt.

2. Zu dem Pflichtenprogramm des Mieters gehört es gerade nicht, sich nur dann an den Vermieter zu wenden, wenn er positiv weiß, dass die Wohnung einen Mangel aufweist.

3. Meldet der Mieter einen Schmorgeruch aus dem Sicherungskasten und kann ein deshalb gerufener Techniker keinen Mangel feststellen, handelte der Mieter nicht pflichtwidrig.

4. Allein der Umstand, dass eine Untersuchung durch Fachkräfte keinen Fehler in der Anlage ergeben hat, führt auch nicht dazu, dass der Mieter einen Schmorgeruch vorgetäuscht hätte.

5. Eine Kleinreparatur ist gegeben, wenn der Reparaturaufwand 100 Euro brutto im Einzelfall nicht übersteigt.

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IBRRS 2024, 2603; IMRRS 2024, 1096
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnwerterhöhende Merkmale müssen genau bezeichnet werden

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 07.08.2024 - 23 C 15/24

1. Anlagen können lediglich zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrags dienen, diesen aber nie ersetzen.

2. Dementsprechend hat der Vermieter in einer Mieterhöhungsklage zu den wohnwerterhöhenden Merkmalen konkret vorzutragen. Eine als Anlage beigefügte Tabelle der Spanneinordnung mit vereinzelt gesetzten Kreuzen ist nicht ausreichend.

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IBRRS 2024, 2338; IMRRS 2024, 0981; IVRRS 2024, 0394
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nicht kleckern, sondern klotzen!

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 29.07.2024 - 980b C 30/24 WEG

1. Wird erst 9 Monate nach dem ersten Wasserschaden eine einstweilige Verfügung durch die Gemeinschaft beantragt, der Eigentümer werde verpflichtet, seinen Haupthahn ordnungsgemäß anzuschließen, hat die Gemeinschaft selbst die Dringlichkeit ihres Begehrens widerlegt.

2. Eine eidesstattliche Versicherung darf sich nicht in der Bezugnahme auf einen anwaltlichen Schriftsatz erschöpfen, sondern muss eine selbständige Sachdarstellung enthalten.

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IBRRS 2024, 2245; IMRRS 2024, 0947
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Du musst schon wissen, wer wer ist!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 19.07.2024 - 980b C 3/24 WEG

Steht in der Einladung "Entlastung der Verwaltung R", in der Überschrift des Beschlusses aber "Entlastung der Verwaltung A" und im Beschluss selbst dann "Die anwesenden Eigentümer stimmen für die Entlastung der Hausverwaltung R", ist er wegen Perplexität als nichtig anzusehen, weil es an einer vollziehbaren Regelung überhaupt fehlt.

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IBRRS 2024, 2188; IMRRS 2024, 0925
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundstückskaufvertrag: Verwalter kann für die Gemeinschaft die Auflassung erklären

OLG München, Beschluss vom 11.07.2024 - 34 Wx 155/24

1. § 9b Abs. 1 WEG beinhaltet eine umfassende organschaftliche Vertretungsmacht des Verwalters für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.*)

2. Bei Erwerb von Grundeigentum durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter, ist für die Eintragung der Auflassung im Grundbuch kein Nachweis einer durch Mehrheitsbeschluss erfolgten Verwalterermächtigung erforderlich (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 16.11.2016 - 34 Wx 305/16, ZWE 2017, 93).*)

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IBRRS 2024, 2305; IMRRS 2024, 0971
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Maßnahmewert-Überschreitung für Legionellen ist kein Mietmangel!

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.07.2024 - 33 C 377/23

1. Die bloße Maßnahmewert-Überschreitung für Legionellen (100 KBE/100 ml) ist noch keine Tauglichkeitsbeeinträchtigung.

2. Ohne das Damoklesschwert einschränkender behördlicher Maßnahmen, wie z. B. Duschverbote o. Ä., kommt eine Mietminderung nicht in Betracht.

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IBRRS 2024, 2014; IMRRS 2024, 0847
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Muss Mietverwalter den Vermieter benennen?

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 25.06.2024 - 926 C 70/24

1. Der Mieter hat gegen die Hausverwaltung keinen Anspruch auf Herausgabe des Namens und der Anschrift des Vermieters.

2. Der Mieter kann dies vielmehr durch Einsichtnahme ins Grundbuch selbst herausfinden.

3. Dies gilt zumindest dann, wenn der Vermieter eine Privatperson ist.

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IBRRS 2024, 2196; IMRRS 2024, 0929
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Betriebskostenrückstand von mehr als zwei Monatsmieten berechtigt zur Kündigung

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.06.2024 - 33052 C 64/24

1. Formell wirksam erteilte Betriebskostenabrechnungen können bei einer Rückstandshöhe, die zwei Monatsmieten übersteigt, zur Kündigung Anlass geben.

2. Die Kündigung wegen dieses Rückstands ist kein "einfach gelagerter" RVG-Fall!

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IBRRS 2024, 2445; IMRRS 2024, 1023
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Treuwidrige Berufung auf Formverstoß

OLG Hamm, Urteil vom 14.06.2024 - 30 U 99/22

1. Führt der Vermieter nicht selbst die Vertragsverhandlungen, sondern lässt wissentlich und willentlich einen Dritten diese führen und auch den Vertrag unterschreiben, so handelt dieser Dritte mit Duldungsvollmacht des Vermieters.

2. Nach § 311b Satz 1 BGB bedarf ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung. Der damit angeordnete Formzwang gilt auch für die Bestellung eines Vorkaufsrechts, und zwar sowohl für das persönliche wie für das dingliche, und erstreckt sich auf die Bestellung selbst wie auch auf die Verpflichtung dazu.

3. Eine Partei kann sich nach Treu und Glauben nicht unter Berufung auf § 139 BGB von ihren Vertragspflichten insgesamt befreien, wenn nur die den anderen Teil begünstigenden Vertragsbestimmungen unwirksam sind und dieser dennoch am Vertrag festhalten will. Der andere Teil kann dann der Geltendmachung der Gesamtnichtigkeit die Einrede der Arglist entgegensetzen.

4. Auch eine Unterzeichnung als Vertreter ohne Vertretungsmacht steht der Wahrung der Schriftform nicht entgegen.

5. Nicht erforderlich für die Wahrung der Schriftform ist, dass sich alle Einzelheiten des Vertragsverhältnisses unmittelbar aus dem Mietvertrag und Ergänzungsvereinbarungen ergeben. Dem Schutzzweck des § 550 BGB genügt es, wenn der potenzielle Erwerber aus den Mietvertragsunterlagen ersehen kann, in welche langfristigen Vereinbarungen er gegebenenfalls eintritt.

6. Ein Mietvertrag entspricht der Schriftform, wenn er die Quadratmetermiete enthält und regelt, dass zunächst 190 qm als Mietfläche angenommen werden, diese später aber noch genau ermittelt wird.

7. Solche Vereinbarungen, die nach dem Willen der Vertragsparteien nur unwesentliche Punkte betreffen, oder Vereinbarungen, die einen Grundstückserwerber nicht (mehr) binden, sind ausnahmsweise nicht formbedürftig. Dies erfasst Vereinbarungen, soweit sie einen Erwerber nach Eintritt in die Vermieterstellung nicht treffen, etwa weil sie durch Erfüllung oder Zeitablauf bereits erledigt sind.

8. Eine Vereinbarung, durch die ein Vormietrecht begründet wird, unterliegt dem Schriftformgebot, wenn sie lediglich (unselbstständiger) Teil eines Mietvertrags ist, der seinerseits formbedürftig gem. § 550 Satz 1 BGB ist.

9. Mit der erfolgten Ausübung des Vormietrechts kommt grundsätzlich ein Vertrag zu den Konditionen des mit dem Dritten geschlossenen Vertrags zu Stande. Eine Gestaltungsfreiheit besteht hier nicht.

10. Die wirksame Ausübung des Vormietrechts setzt voraus, dass der Berechtigte sich ohne Vorbehalte zur Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Erstvertrag bereit erklärt. Daher liegt keine wirksame Ausübung des Vormietrechts vor, wenn der Berechtigte einzelne Vertragsbedingungen ablehnt oder die Änderung des Mietvertrags verlangt.

11. Bei Bestimmungen im Referenzvertrag, die lediglich den Zweck verfolgen, das Vormietrecht zu umgehen oder zu vereiteln, findet § 138 BGB Anwendung mit der Folge, dass die betreffenden Vereinbarungen wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig sind. Damit tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung.




IBRRS 2024, 2581; IMRRS 2024, 1087
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussersetzung muss Interessen der Gemeinschaft beachten

AG München, Urteil vom 17.05.2024 - 1295 C 19815/23 WEG

1. Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussersetzungsklage besteht nur dann, wenn zuvor versucht wurde, eine Entscheidung der Wohnungseigentümerversammlung als dem primär zuständigen Beschlussorgan zu erreichen.

2. Die "Beseitigung" des Negativbeschlusses ist keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Beschlussersetzungsklage.

3. Eine Ermessensentscheidung gem. § 44 WEG darf das Selbstbestimmungsrecht der Wohnungseigentümer nur insoweit beschränken, wie dies aufgrund der zu regelnden Angelegenheit und zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes unbedingt nötig ist. Das Gericht hat deshalb immer vorrangig zu prüfen, ob und auf welche Weise es den Wohnungseigentümern - unter Beachtung des Rechtsschutzinteresses des Klägers - ermöglicht werden kann, noch selbst in eigener Verantwortung eine Entscheidung zu treffen.

4. Sofern eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums durch einen Eigentümer ohne einen Beschluss der Gemeinschaft erfolgt ist, hat jeder Miteigentümer unabhängig von einer Beeinträchtigung einen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft sich mit der Situation befasst und im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung ihr Ermessen sachgerecht ausübt.

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96 Nachrichten gefunden
BGH: Muss Vertretung des Vermieters bei Mieterhöhung offengelegt werden?
(30.04.2014) Auch bei einem Mieterhöhungsverlangen (§ 558a Abs. 1 BGB) genügt es, wenn sich die Vertretung des Vermieters durch einen Bevollmächtigten (hier: die Hausverwaltung) aus den Umständen ergibt; einer ausdrücklichen Offenlegung der Vertretung und namentlichen Benennung des Vermieters bedarf es nicht. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 02.04.2014.
Dokument öffnen IMR 2014, 227 Dokument öffnen BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 231/13

Schlüsselfrage im Mietrecht - Wer muss bei Verlust zahlen?
(21.03.2014) Schlüsselfrage im Mietrecht- Wer muss bei Verlust zahlen? Bleibt die Suche nach dem Wohnungsschlüssel erfolglos oder gibt der Mieter den Schlüssel nach seinem Auszug einfach nicht zurück, muss er nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs damit rechnen die Kosten für den Austausch der Schließanlage tragen zu müssen.
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BGH: Wann schuldet Mieter Schadensersatz für Erneuerung einer Schließanlage?
(05.03.2014) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Mieter Schadensersatz für die Erneuerung einer Schließanlage schuldet, wenn er einen zu seiner Wohnung gehörenden Schlüssel bei Auszug nicht zurückgibt.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2014, 231 Dokument öffnen BGH, 05.03.2014 - VIII ZR 205/13

Mit richtigem Heizen Geld sparen und Schimmel vorbeugen
(07.02.2014) Die Energiepreise steigen und steigen und beim Öffnen der Heizkostenabrechnung erleben viele Hausbesitzer und Mieter eine böse Überraschung. Mit einigen Tipps zum richtigen Heizen und Lüften kann allerdings bares Geld gespart werden. "Wer in der kalten Jahreszeit richtig heizt und lüftet, kann nicht nur seine Betriebskosten senken, sondern vermeidet auch ärgerliche Feuchtigkeitsschäden und Schimmel", sagt Ulrich Löhlein, Referent Immobilienverwaltung beim Immobilienverband IVD.
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Bei Vermietung und Verwaltung professionelle Dienstleister engagieren
(23.01.2014) Viele Eigentümer stehen bei der Vermietung ihres Hauses oder ihrer Wohnung vor der Frage, ob sie einen Dienstleister beauftragen oder es auf eigene Faust versuchen. Der Immobilienverband IVD rät einen erfahrenen Spezialisten zu engagieren. "Privaten Vermietern fehlt meist die nötige Erfahrung bei der Vermietung ihrer Wohnungen und sie laufen Gefahr, ...
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SEPA - Vermieter müssen Zahlungsverfahren anpassen
(13.12.2013) Ab dem 01.02.2014 gelten für Lastschriften und Überweisungen neue Regelungen: Die Standards der SEPA (Single Euro Payments Area) zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums treten in Kraft. "Insbesondere für die Immobilienwirtschaft ist dies ein wichtiges Thema, da viele Zahlungen über das Lastschriftverfahren abgewickelt werden", sagt Ulrich Löhlein, Referent Immobilienverwaltung beim Immobilienverband IVD. Beispiele sind das bargeldlose Einziehen von Mieten, die Bezahlung von Hausmeistertätigkeiten und Handwerkerleistungen, aber auch die Abrechnungen für Strom oder Müllgebühren.
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Hausverwaltung des Kieler Grundeigentümervereins erhebt Wohnungsdaten
(09.07.2013) Die Hausverwaltung des Kieler Grundeigentümervereins GmbH hat viele - vermutlich alle - Haushalte der von ihr verwalteten Wohnungen angeschrieben mit der Bitte, wichtige Daten zur Wohnungsausstattung für die neue EDV beizusteuern. Die Hausverwaltung folgt damit dem Vorbild großer Wohnungsunternehmen. ...
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Rechte und Pflichten rund um die Hausverwaltung
(18.04.2013) Die Verwaltung von Eigentumswohnungen wird in den meisten Fällen von den Wohnungseigentümern auf eine Hausverwaltung übertragen. Welche Pflichten und Rechte eine Hausverwaltung hat, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.
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IVD Service: Richtig Heizen - Kosten sparen und Schimmel vorbeugen
06.12.2012) (Mit den sinkenden Temperaturen beginnt die Heizsaison. Um bei der nächsten Heizkostenabrechnung nicht aus allen Wolken zu fallen, gibt es einige Tipps zum Heizen und Lüften, die bares Geld sparen. "Wer in der kalten Jahreszeit richtig heizt und lüftet, kann nicht nur seine Betriebskosten senken, sondern vermeidet auch ärgerliche Feuchtigkeitsschäden und Schimmel"
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BAG: Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf den Erwerber der verwalteten Immobilie
(16.11.2012) Das von einer Hausverwaltung betreute Grundstück stellt kein Betriebsmittel dar, sondern ist das Objekt der Verwaltungstätigkeit. Die Arbeitsverhältnisse der mit der Grundstücksverwaltung betrauten Arbeitnehmer der Hausverwaltungsgesellschaft gehen deshalb nicht auf den Erwerber der verwalteten Immobilie über.
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VG Gelsenkirchen: Treppen in Mehrfamilienhäusern dürfen nach Einbau eines Treppenlifts nicht schmaler als einen Meter sein.
(17.10.2012) Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat durch ein den Beteiligten jetzt zugestelltes Urteil vom 26. September 2012 die Klage gegen eine Ordnungsverfügung, mit der die Beseitigung eines Treppenliftes aufgegeben wurde, abgewiesen.
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Tipps für Mieter zur Urlaubszeit
(31.07.2012) Sie müssen auch bei ihrer Abwesenheit sicherstellen, dass Schäden an und in der Wohnung vermieden werden. Diese Verpflichtung umfasst unter anderem, dass der Mieter den Vermieter über seine urlaubsbedingte Abwesenheit informiert, ansonsten kann es im Schadensfall teuer werden.
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IVD Service: Betriebskostenabrechnung: So werden Konflikte vermieden
(13.03.2012) Würden in Deutschland die zehn beliebtesten Streitgegenstände gekürt - die Betriebskostenabrechnung wäre mit Sicherheit dabei. Der Grund: Betriebskosten werden rückwirkend über ein ganzes Jahr abgerechnet und die Mieter sehen oftmals nicht, wo Kosten anfallen oder sich verändern, müssen diese dann aber anteilig tragen.
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Tipps zur Urlaubszeit: Was Mieter wissen sollten
(29.07.2011) die schönsten Wochen des Jahres stehen vor der Tür. Damit es bei der Rückkehr aus dem Urlaub zu keinen bösen Überraschungen kommt, haben wir einige Tipps für reiselustige Mieter zusammengestellt:
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Nebenkostenabrechnung: Einsicht in die Belege vor Ort
(09.06.2011) Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch, die Nebenkostenabrechnung durch Einsicht in die Belege zu überprüfen. Liegt der Sitz des Vermieters weit entfernt von der Wohnung, kann der Mieter verlangen, am Ort des Mietobjekts Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung zu nehmen.
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Die Balkonsaison ist eröffnet: Was Mieter beachten sollten
(11.04.2011) Kaum steigen die Temperaturen, lockt es die Hobbygärtner und Sonnenliebhaber ins Freie. Die Balkonsaison ist eröffnet. Christian Bruch, Rechtsreferent beim BFW erläutert, worauf Mieter achten sollten, damit das nachbarschaftliche Zusammenleben nicht beeinträchtigt wird ...
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Räumung der Gehwege Pflicht der Grundstückeigentümer
(23.12.2010) Mit anhaltendem Schneefall können Gehwege zunehmend zu gefährlichen Rutschbahnen werden, wenn nicht rechtzeitig und gründlich geräumt worden ist. "Der Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen ist eigentlich Sache der Kommunen, doch fast alle Städte und Gemeinden haben per Satzung festgelegt, dass sie die Pflicht an die Haus- und Grundstückeigentümer weitergeben."
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Fehler in der Betriebskostenabrechnung durch professionelle Verwalter vermeiden
(22.12.2010) Pünktlich zum Jahreswechsel erhalten zahlreiche Mieter die Betriebskostenabrechnung für ihre Wohnung. Besonders wenn diese Nachzahlungsforderungen enthält, ist der Streit zwischen Mieter und Vermieter oftmals vorprogrammiert.
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Heizkostenabrechnung: Das sollten Mieter wissen: Heizspiegel.de und Deutscher Mieterbund beantworten wichtigste Fragen
(03.12.2010) Deutschlands Vermieter verschicken jährlich mehr als 16 Millionen Heizkostenabrechnungen an ihre Mieter. "Jede zweite Rechnung ist falsch", warnt Stefanie Jank von Heizspiegel.de. Häufigste Fehlerquellen: Der Brennstoff-verbrauch wird falsch berechnet, die Aufteilung ...
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Heizen statt Geizen / Stoßlüften statt Fenster ankippen
(23.11.2010) Wer in der kalten Jahreszeit richtig heizt und lüftet, kann nicht nur seine Betriebskosten senken, sondern vermeidet auch ärgerliche Feuchtigkeitsschäden. "Feuchtigkeit und Schimmel haben in der Regel keine Chance, wenn beim Lüften wichtige Grundregeln beachtet werden", ...
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IVD rät: Herbst für Wintercheck nutzen
(15.10.2010) Der Herbst kommt - die Tage werden kürzer. Ist dann auch noch die Straßenbeleuchtung schwach, kann der Hauseingang zur Stolperfalle werden. Daher ist besonders in dieser Jahreszeit die Außenbeleuchtung zu überprüfen.
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Immobilienverkauf - Welche Dokumente sind notwendig und nützlich?
(17.09.2010) Ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen, ist in der Regel keine Kleinigkeit. Eigentümer ohne Immobilienerfahrung und kaufmännischen Hintergrund sollten daher auf die Dienste eines Maklers zurückgreifen. Er übernimmt nicht nur die Verkaufsabwicklung, sondern kümmert sich beispielsweise auch um die Preisfindung sowie um die Vermarktung des jeweiligen Objektes.
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Leistungen eines Immobilienverwalters
(17.08.2010) Die Aufgaben und Leistungen von Hausverwaltern werden vielfach unterschätzt. Immobilienverwaltung ist jedoch eine äußerst vielschichtige Tätigkeit, die ein großes Spezialwissen erfordert. Selbst die Verwaltung von wenigen Mietwohnungen lässt sich längst nicht mehr nebenbei und auf dem Küchentisch erledigen.
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Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
(13.08.2010) Wohnungseigentümer nehmen ihre Rechte in der Eigentümerversammlung wahr. Diese findet in der Regel einmal im Jahr statt und wird von dem Verwalter der Wohnungseigentumsanlage (WEG) einberufen: Wichtige Tagesordnungspunkte sind dabei die Verabschiedung des Wirtschaftsplans des kommenden Jahres sowie die Erörterung der Abrechnung für das vergangene Jahr.
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Hausverwaltung haftet für aufgetaute Lebensmittel
(22.07.2010) Meldet die Hausverwaltung dem Stromversorgungsunternehmen irrtümlich einen Mieterwechsel und stellt dieses daraufhin den Strom ab, haben die Mieter gegenüber der Hausverwaltung einen Schadensersatzanspruch, wenn Lebensmittel auf Grund der fehlenden Kühlung verderben. Ein Anspruch gegenüber dem Stromversorger besteht dagegen nicht, ...
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen AG München, 10.03.2010 - 212 C 16694/09

Urlaubszeit: Mieter müssen Zugang zur Wohnung regeln und ihren Schlüssel vor Verlust schützen
(13.07.2010) Viele Mieter sind während der Sommermonate auf Reisen, weit weg von ihrer Wohnung. "Mieter haben allerdings eine Obhutspflicht", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD Bundesverbands. "Sie müssen dafür sorgen, dass voraussehbare Schäden in und an der Wohnung vermieden werden - auch dann, wenn sie nicht zu Hause sind." Dazu gehört auch, den Vermieter darüber zu informieren, wer außer dem Mieter über einen Schlüssel zur Wohnung verfügt, damit dieser sich in Notfällen Zutritt zur Wohnung verschaffen kann - beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch. Informieren Mieter den Vermieter nicht, müssen sie möglicherweise Schadenersatz leisten, wenn es während der Abwesenheit zu einem Schaden in der Wohnung kommt (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 164/70).
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Stromabstellung wegen fälschlicher Anzeige eines Mieterwechsels: Hausverwaltung haftet!
(04.05.2010) Bei einem Vertrag zwischen Vermieter und Hausverwaltung handelt es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Mieters. Meldet die Hausverwaltung dem Stromversorgungsunternehmen fehlerhaft einen Mieterwechsel und stellt dieses darauf hin den Strom ab, haben die Mieter gegenüber der Hausverwaltung einen Schadenersatzanspruch, wenn Lebensmittel auf Grund der fehlenden Kühlung verderben.
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Frühling vorm Balkon: Was Mieter beachten sollten
(23.04.2010) "Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute so nah liegt" - unter diesem Motto eröffnen die Deutschen bei wärmeren Temperaturen die begehrte heimische Balkonsaison. Christian Bruch, Rechtsreferent beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen erläutert, worauf Mieter achten sollten, damit das nachbarschaftliche Zusammenleben nicht beeinträchtigt wird oder im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung des Vermieters ins Haus flattert.
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Ärger mit dem Mieter- Mit Anwalt wirksam kündigen
(08.04.2010) Gibt es Ärger mit einem Mieter, weil dieser die Miete nicht zahlt oder die Wohnung verwahrlosen lässt, ist es gar nicht so einfach, dem Mieter rechtswirksam zu kündigen. Spricht beispielsweise der Vermieter auf Anraten der Hausverwaltung eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug aus, so ist diese unwirksam, wenn der Mieter spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die Mietrückstände zahlt.
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Ärger mit dem Mieter- Mit Anwalt wirksam kündigen!
(07.05.2009) Gibt es Ärger mit einem Mieter, weil dieser die Miete nicht zahlt oder die Wohnung verwahrlosen lässt, ist es gar nicht so einfach, dem Mieter rechtswirksam zu kündigen. Spricht beispielsweise der Vermieter auf Anraten der Hausverwaltung eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug aus, so ist diese unwirksam, wenn der Mieter spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die Mietrückstände zahlt.
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Wissen für die Wirtschaft: Gewerbeimmobilien mieten
Kostenloser Leitfaden für ausländische Investoren in deutscher und englischer Sprache

(14.01.2009) Die wirtschaftliche Bedeutung eines Mietvertrages über gewerblich genutzte Räume kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dies gilt für deutsche Unternehmen ebenso wie für ausländische Unternehmen, die ihre Tätigkeit in Deutschland entfalten.
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Worüber Eigentümer und Mieter im Sommer streiten
(20.06.2008) In der kalten Jahreszeit wird vergleichsweise wenig um Rechte und Pflichten im Garten gestritten, denn die Menschen halten sich fast nur in geschlossenen Räumen auf. Sobald allerdings im Frühjahr und Sommer wieder Sonnenliegen auf dem Rasen aufgestellt, Grillfeuer angefacht, Blumen gepflanzt und Hecken geschnitten werden, geraten sich Nachbarn umso eher in die Haare. In vielen Fällen sind die Beteiligten nicht mehr in der Lage, aus eigener Kraft zu einer Lösung der Probleme zu finden. Sie brauchen die Ziviljustiz, die für sie entscheidet. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige solcher Urteile zusammengefasst, in denen es unter anderem um ungepflegten Rasen, hüllenloses Sonnebaden und eine verschattete Terrasse geht.
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WEG: Eigentümer dürfen Nebenkostenabrechnungen der Miteigentümer einsehen
(24.01.2008) Wohnungseigentümer dürfen Abrechnungen anderer Eigentümer im gleichen Haus einsehen, wenn die Belege im Zusammenhang mit der Hausverwaltung stehen. Nur so können sie überprüfen, ob die Jahresabrechnung fehlerfrei und korrekt ist. „Diese Einsichtnahme verstößt auch nicht gegen den Datenschutz, da in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft keine anonyme Gemeinschaft ist", erklärt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.
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Schweigen ist Gold: Mieter hatten sich gegenüber dem Eigentümer unnötig festgelegt
(05.11.2007) Im Rechtsverkehr sollte man vorsichtig sein, was man sagt. Schon mancher hat sich durch eine unbedachte schriftliche oder mündliche Äußerung in Schwierigkeiten gebracht. So war es nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern auch bei einer Familie in Berlin, die mehr oder weniger versehentlich diversen Schönheitsreparaturen zustimmte.
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Mieterhöhung trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung
(16.10.2007) Plant ein Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme, so muss er diese nach § 554 Abs. 3 BGB drei Monate vor Beginn der Maßnahme dem Mieter gegenüber schriftlich ankündigen. „Eine verspätete Mitteilung hat jedoch nicht automatisch den Ausschluss des Rechts auf eine Mieterhöhung zur Folge", informiert Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).
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BGH: Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung
(20.09.2007) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung (§ 559 BGB) davon abhängt, dass der Vermieter dem Mieter die beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor deren Beginn mitgeteilt hat (§ 554 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2007, 378 Dokument öffnen BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 6/07

BGH verhandelt über die Frage, ob Vermieter für Mieterhöhung Modernisierungsmaßnahmen drei Monate vorher ankündigen muss
(17.09.2007) Am 19. September 2007 verhandelt der BGH die Sache: VIII ZR 6/07: Die Parteien streiten um eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung (§ 559 BGB), insbesondere um die Frage, ob eine solche Mieterhöhung voraussetzt, dass der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme unter anderen deren Art, Umfang, und Beginn mitteilt (§ 554 Abs. 3 Satz 1 BGB).
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Kein gesetzliches Rücktrittsrecht vom Mietvertrag
(15.05.2007) Unabhängig davon, ob der Mieter bereits in die Wohnung eingezogen ist oder nicht: Ein einmal abgeschlossener Mietvertrag ist grundsätzlich wirksam. „Haben beide Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht noch einmal anders überlegen und vom Vertrag zurücktreten", sagt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Einzig wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart wurde, käme der Mieter schadlos aus dem Vertrag.
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Professionelle Hausverwaltung lohnt sich
(09.05.2008) Immer wieder gibt es zwischen Mietern und Vermietern Ärger wegen Betriebskostenabrechnungen. Bestimmte Posten fehlten, der Verteilerschlüssel sei falsch berechnet, regelwidrige Kosten seien mit einbezogen worden, lauten häufige Beschwerden von Mietern. „Während aber solche Fehler professionellen Hausverwaltern nur selten passieren, hat derjenige, der nur nebenberuflich Wohnungen vermietet, oft gar nicht die Zeit, die zahlreichen Vorschriften, richterlichen Urteile und steuerlichen Neuregelungen zu den Mietnebenkosten zu kennen und richtig anzuwenden – falsche Betriebskostenabrechnungen sind häufig die Folge“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD Bundesverbands. „Das Engagement eines professionellen Hausverwalters lohnt sich deshalb – sowohl aus Zeit- als auch aus Kostengründen.“
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Mieterstreit um Gartennutzung
(02.05.2007) Hat der Vermieter einem Mieter gestattet, einen Teil des Gartens mitzunutzen, so kann er diese Erlaubnis jederzeit widerrufen. Auf diese Entscheidung des Kammergerichts Berlin weist Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse hin.
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Schadensbeseitigung durch Mieter - nicht vorschnell Handeln
(19.03.2007) Ein Mieter kann von seinem Vermieter die Beseitigung eines Mangels auf Kosten des Vermieters verlangen. Dieser Anspruch ergibt sich aus der Pflicht des Vermieters zur Überlassung und Erhaltung der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand. „Der Mieter ist jedoch verpflichtet, dem Vermieter den Mangel anzuzeigen und ihn zur Mängelbeseitigung in angemessener Frist aufzufordern, bevor er selbst tätig wird", sagt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Anderenfalls könnte ein vorschneller Mieter selbst auf den Kosten sitzen bleiben.
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Tipps zur Urlaubszeit: Was Mieter wissen müssen
(12.06.2006) Der Sommerurlaub steht vor der Tür. Damit es während oder nach den schönsten Wochen des Jahres nicht noch zu Ärger und Streit kommt, hat der Deutsche Mieterbund (DMB) die wichtigsten Tipps rund um die Wohnung zusammengestellt:
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DMB: An kalten „Sommertagen“ muss geheizt werden
(06.06.2006) Bei einem Kälteeinbruch im Sommer oder wenn es über Tage hinweg empfindlich kalt bleibt, muss der Vermieter die Heizung einschalten. „Auch im Sommer müssen Mieter in ihren Wohnungen nicht frieren. Sie haben Anspruch auf eine warme Wohnung, das heißt auf 20 bis 22 Grad Celsius Mindesttemperatur“, sagte Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin.
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Bundesgerichtshof klärt weitere Fragen zur Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
(08.03.2006) Der Beklagte ist Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung der Klägerin in Berlin. Mit ihrer Klage hat die Klägerin unter anderem Zahlung rückständiger Mieten sowie Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen verlangt. Der Beklagte hat beanstandet, dass die Klägerin die im selben Gebäude befindlichen Gewerbeflächen und die darauf entfallenden Kosten in den Betriebskostenabrechnungen nicht vorweg abgezogen und ihm darüber hinaus trotz eines entsprechenden Verlangens keine Fotokopien zu den einzelnen Abrechnungsbelegen überlassen habe. Im Übrigen hat der Beklagte wegen der von ihm beanstandeten Abrechnungsweise die Aufrechnung erklärt und Widerklage erhoben. Das Berufungsgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben und die Widerklage insgesamt abgewiesen.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

Mit professioneller Hausverwaltung Kosten sparen
(20.12.2005) Wer den Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage in Erwägung zieht, schreckt häufig vor dem vermeintlich hohen Verwaltungsaufwand zurück, den er nach dem Erwerb der Immobilie befürchtet. Dabei muss sich der Eigentümer selbst um die Verwaltung in der Regel nicht kümmern. „Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sieht ausdrücklich vor, dass Wohnungseigentümergemeinschaften einen Verwalter für das Gemeinschaftseigentum bestellen, der die kaufmännische und technische Verwaltung übernimmt“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands Deutschland (IVD).
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Eis und Schnee: So urteilen die Gerichte
(25.11.2005) Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat die wichtigsten Urteile zum Thema „Winterpflichten bei Eis und Schnee“ zusammengestellt:
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3 Materialien gefunden

Schreiben staatlicher Organe und Behörden

Anwendungsschreiben zu § 15b EStG
Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu § 15b EStG [AZ: IV B 2 - S 2241-b/07/0001]
(vom 17.07.2007)
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22 Normen gefunden

BetrKV (Betriebskostenverordnung)

Dokument öffnen  § 2
Aufstellung der Betriebskosten (Stand: 10.05.2012)


Richtlinie 2004/17/EG (RICHTLINIE 2004/17/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste)

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XVIIA ( 1 ) XVIIA ( 1 ) (Stand: 30.04.2004)


SektVO (Sektorenverordnung)

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1 1 (Stand: 29.09.2009)


Verordnung 2195/2002 (Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV))

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III III (Stand: 20.12.2003)


VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) [außer Kraft getreten]

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I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A-SKR

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I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A) [außer Kraft getreten]

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(Stand: 01.11.2006)


VOL/A II (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt II)

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I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A III (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt III)

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I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A IV (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt IV)

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I I (Stand: 01.11.2006)
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2 Leseranmerkungen gefunden
Pflicht des Mieters zur individuellen Beheizung und Lüftung
Leseranmerkung von Stephan Scharlach zu
 R 
Dauerbrenner Schimmel: Wann darf der Mieter mindern?
(Thorsten-H. Meyer)
Dokument öffnen IMR 2012, 100

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum




1 Abschnitt im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

a) Bezeichnung (ZPO § 130 Rn. 3)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

2. Besondere Leistungen (HOAI § 34 Rn. 369-379)