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Ihre Suche nach Volltext: 5 U 21/06 ergab 3 Treffer in 5 Bereichen.
Wäre ein Hilfsantrag in der mündlichen Verhandlung nicht zuzulassen gesesen und wird er erst in einem nachgelassenen Schriftsatz gestellt, kommt die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht in Betracht (Nichtamtlicher Leitsatz).*)
Auslegung fremdsprachiger Vertragsurkunden durch das Gericht
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2006 - 5 U 21/06
Die Auslegung fremdsprachlicher Vertragsbindungen unterliegt ausschließlich dem Gericht. Dieses kann sich über die allein am Wortlaut orientierte Übersetzung eines Dolmetschers hinwegsetzen, wenn das die teleologische Auslegung gebietet und diese mit dem fremdsprachlichen Text (noch) vereinbar ist.*)