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OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.11.2017 - 1 U 127/16
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2018, 271 | OLG Saarbrücken - Leistung weist nur unwesentliche Mängel auf: Kein Rücktritt ohne Fristsetzung! |
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Schleswig, Urteil vom 10.12.2021 - 1 U 64/20
1. Eine fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB tritt auch dann ein, wenn der Besteller bereits vor der Fristsetzung Mängel des Werks gerügt hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Werkunternehmer keine erheblichen Mängel des Werks bekannt sind.*)
2. Nach Eintritt des Annahmeverzugs mit der Nachbesserung kann der Besteller nach wie vor ein Zurückbehaltungsrecht nach § 641 Abs. 3 BGB geltend machen, allerdings beschränkt auf die Höhe der Mängelbeseitigungskosten.*)
OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.11.2017 - 1 U 127/16
1. Für die Frage, ob ein Vertrag über den Erwerb und den Einbau einer Vollholzküche als Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung) oder als Werkvertrag zu klassifizieren ist, ist maßgebend, welche Leistungen dem Vertrag die maßgebende Prägung geben.*)
2. Erklärt der Besteller wegen vermeintlicher Mängel vor Abnahme vorschnell den Rücktritt von dem gesamten Vertrag, ohne die nach § 323 Abs. 1 BGB sowohl nach Gewährleistungsrecht als auch nach allgemeinem Leistungsstörungsrecht erforderliche Frist zur (Nach-)Erfüllung gesetzt zu haben, kann die Streitfrage der Anwendbarkeit der Gewährleistungsrechte vor Abnahme offen bleiben.*)
3. Die Setzung einer Frist ist unzumutbar im Sinne des § 636 Var. 3 BGB, wenn das Vertrauen des Bestellers in die Verlässlichkeit und Kompetenz des Unternehmers so nachhaltig erschüttert ist, dass aus seiner (objektiven) Sicht eine erfolgreiche Nacherfüllung nicht zu erwarten ist, namentlich, wenn die Werkleistung ein ganzes Paket nicht nur geringfügiger Mängel aufweist.*)
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