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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2000, 41 | OVG Niedersachsen - Hat Widerspruch gegen Bauvorbescheid aufschiebende Wirkung? |
16 Volltexturteile gefunden |
VG Berlin, Beschluss vom 30.04.2010 - 19 L 24.10
Der Umgebungsschutz des Berliner Denkmalschutzgesetzes besteht nicht nur im öffentlichen Interesse, sondern vermittelt auch dem Eigentümer eines Denkmals ein wehrfähiges eigenes Recht.
VolltextOVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.01.2010 - 1 LA 284/07
1. Bei der Beurteilung, ob nachbarliche Interessen der Erteilung einer Ausnahme nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 NBauO für die Nutzungsänderung eines zu grenznah stehenden Gebäudes entgegenstehen, ist die neue Nutzung nicht nach einer generalisierenden, sondern nach einer konkret-individuellen Betrachtungsweise einzustellen (Nachweise aus der Senatsrechtsprechung).*)
2. Der Senat lässt unentschieden, ob bei dieser Abwägung dem Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des (neuen) Grenzabstandsrechts in Anlehnung an BVerwGE 82, 343 generell ein "gewisser Vorrang" zukommt. Das gilt jedenfalls dann nicht, wenn dieser den Grenzabstand selbst nicht uneingeschränkt einhält.*)
VolltextOVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.10.2009 - 1 ME 192/09
Auch für ein Parkhaus im Kerngebiet gilt, dass "unzumutbare Belästigungen" im Sinne § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO nicht schon bei Einhaltung der TA-Lärm-Werte ausgeschlossen sind, wenn es in einem "Blockinnenbereich" errichtet werden soll.*)
VolltextOVG Niedersachsen, Urteil vom 22.10.2008 - 1 KN 215/08
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Normenkontrolle kann auch dann entfallen, wenn der Antragsteller eine Teilbaugenehmigung für das planbegünstigte Objekt hat unanfechtbar werden lassen (hier verneint).*)
2. Ein Bebauungsplan ist nicht vollzugsfähig, wenn die derzeit geltenden Abstandsvorschriften eine Ausnutzung seiner Festsetzungen ausschließen.*)
3. Zur Anwendung von §§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 13 Abs. 1 Nr. 1 NBauO.*)
VolltextOVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.01.2007 - 1 ME 177/06
1. Der Senat hält an seiner Praxis fest, einstweiligen Dritt-Rechtsschutz erst dann zu gewähren, wenn derzeit Überwiegendes für die Annahme spricht, die angegriffene Baugenehmigung verletze Drittrechte des Antragstellers. Davon zu trennen ist die Ermittlungstiefe, mit der dabei der Sachverhalt aufzuklären ist.*)
2. Zur Berücksichtigung des Lärms, den der An- und Abfahrtsverkehr eines Einkaufszentrums (Besucher und Lieferantenfahrzeuge) sowie die Verladetätigkeiten verursachen.*)
3. § 7 Abs. 4 Satz 1 NBauO greift auch dann zugunsten des Bauvorhabens ein, wenn es "in" einem anderen der drei dort genannten Baugebiete liegt als das Grundstück des sich wehrenden Nachbarn. Eine Anwendung dieser Vorschrift ist erst dann ausgeschlossen, wenn das angrenzende Grundstück des Nachbarn nicht "in" einem der drei dort aufgeführten Gebiete liegt.*)
4. Zur Anwendung von § 13 Abs. 1 Nr. 1 NBauO bedarf es keines gesonderten Bescheides.*)
VolltextOVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 ME 207/06
1. Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Kinocenters.*)
2. Zur Zurechenbarkeit des Zu- und Abgangsverkehrs.*)
3. Nachbarschutz in einer Gemengelage.*)
VolltextOVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.11.2006 - 1 ME 194/06
1. Baumschutz vermittelt Nachbarn keine Abwehrrechte.*)
2. Zur Prüfungstiefe bei Nachbarschutz gegen eine Teilbaugenehmigung (hier offengelassen, da Regelung schon im Bauvorbescheid enthalten).*)
3. Kein Nachbarschutz wegen Überschreitung der vorderen Baugrenze.*)
VolltextOVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.11.2005 - 1 ME 153/05
1. Die Bauaufsichtsbehörde kann durch die Aushändigung des Bauscheins eine Ausnahme von bauordnungsrechtlichen Vorschriften erteilen. Eines gesonderten Bescheides bedarf es hierzu nicht.*)
2. Zur Nachholung von Ermessenserwägungen.*)
3. Zur Anwendung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 NBauO, um das Erscheinungsbild einer vergleichsweise langen Fassade aus städtebaulichen Gründen zu beeinflussen.*)
VolltextOVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.02.2005 - 1 ME 291/04
1. Der vom Nachbarn gestellte Eilantrag braucht keine Angabe zu enthalten, bis zu welchem Zeitpunkt er die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs (und einer sich evtl. anschließenden Klage) gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung erstrebt.*)
2. Zur Frage der Vereinbarkeit von Pferdehaltung mit benachbarter Wohnbebauung (hier bejaht für das Nebeneinander von Wohnbebauung und einem Stall für zwei Ponys nebst Dunglege).*)
VolltextOVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.08.2004 - 9 LB 131/04
Ein "rückwärtiger" Balkonanbau mit Sichtblende an einem etwa 100 Jahre alten Gebäude kann im Bauwich im Wege der Befreiung von Grenzabstandsvorschriften zugelassen werden (Abgrenzung zu OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.2.2004 - 1 LA 74/03 - NordÖR 2004, 243 = DWW 2004, 156 zu einem "seitlichen" Balkonanbau).*)
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