Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 U 1011/17


Bester Treffer:
IBRRS 2018, 1643
BauvertragBauvertrag
Förmliche Abnahme vereinbart: Keine Abnahme durch Inbetriebnahme!

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.2018 - 1 U 1011/17

Dokument öffnen Volltext

9 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2018, 382 OLG Koblenz - Förmliche Abnahme vereinbart: Keine Abnahme durch Inbetriebnahme!

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2018, 1643
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Förmliche Abnahme vereinbart: Keine Abnahme durch Inbetriebnahme!

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.2018 - 1 U 1011/17

1. Haben die Parteien eine förmliche Abnahme eines Werkes – hier Ausführung einer Heizungsanlage - vereinbart, scheidet eine konkludente Abnahme des Werkes durch Inbetriebnahme desselben aus.*)

2. Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer mehrere Abnahmetermine vorgeschlagen, ist es Sache des Auftragnehmers hierauf zu reagieren und mit dem Auftraggeber einen förmlichen Abnahmetermin zu vereinbaren.*)

3. Dem Auftragnehmer steht ein Recht, den Auftraggeber erfolgreich auf Abnahme zu verklagen, nur zu, wenn dieser aus der berechtigten Sicht des Auftragnehmers zu Unrecht die Abnahme verweigert, ohne dass zugleich Klage auf Zahlung erhoben werden müsste.*)

4. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Abnahme einer Heizungsanlage zu verweigern, wenn es sich um nicht unwesentliche Mängel handelt und das Werk im Wesentlichen nicht vertragsgemäß ist. Das Fehlen erforderlicher und mitzuliefernder Dokumentationen, die für die den Betrieb oder die Instandhaltung bedeutsam sind, stellt einen wesentlichen Mangel dar. Nicht angebrachte Bezeichnungsschilder, Bestandspläne und -zeichnungen auf CD und eine falsch dargestellte Leitungsführung in den einzelnen Geschossen in den von der Auftragnehmerin vorgelegten Plänen sowie unvollständige und nicht beschriftete Schemen sowie unbrauchbaren Planunterlagen sind für den Betrieb einer Heizungsanlage von großer Bedeutung, so dass bei Fehlen derselben eine Abnahmeverweigerung erfolgen kann.*)

Dokument öffnen Volltext



2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 12 VOB/B Abnahme (Friedhoff)
B. Die Regelungen zur Abnahme in § 12 VOB/B
III. § 12 Abs. 3 VOB/B - Die Abnahmeverweigerung
IV. § 12 Abs. 4 VOB/B - Die förmliche Abnahme
1. Allgemeines

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht
V. Anspruch auf Abnahme

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

aa) Berechtigte Verweigerung - wesentlicher Mangel ( Rn. 122-127)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

VI. § 12 Abs. 5 VOB/B (VOB/B § 12 Rn. 144-151)