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OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2016 - 12 U 31/16
6 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IBR 2016, 735 | OLG Karlsruhe - Falsche Auskünfte des Herstellers werden dem Verkäufer nicht zugerechnet! |
IBR 2016, 611 | OLG Karlsruhe - Baustoffe sind vor dem Einbau sorgfältig zu untersuchen! |
IBR 2016, 551 | OLG Karlsruhe - Wer nicht rügt, verliert! |
1 Volltexturteil gefunden |
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2016 - 12 U 31/16
1. Beim Streckengeschäft hat die handelsrechtliche Mängelrüge grundsätzlich entlang der Kaufvertragsverhältnisse zu erfolgen (Anschluss an BGH, Urteil vom 24.01.1990 - VIII ZR 22/89, BGHZ 110, 130; Abgrenzung zu OLG Frankfurt, IBR 2012, 647).*)
2. Im Fall einer erkannten und genehmigten Falschlieferung besteht für den Käufer Anlass, im Rahmen des § 377 HGB besonders sorgfältig zu untersuchen, ob die gelieferte Ware in den vertragswesentlichen Eigenschaften der bestellten entspricht (Fortführung von BGH, IBR 2016, 312).*)
3. Fragt der Käufer aufgrund eines Mangelverdachts beim Hersteller nach und gibt ihm der Hersteller eine falsche Auskunft, entlastet das den Käufer mit Blick auf die Mängelrüge nach § 377 HGB gegenüber dem Verkäufer nicht. Die Auskunft des Herstellers ist dem Verkäufer grundsätzlich nicht zuzurechnen.*)