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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 13 U 73/14
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IBRRS 2015, 1082
Kauf und Werklieferung
Wann ist eine Pflichtverletzung unerheblich?
OLG Oldenburg, Urteil vom 10.03.2015 - 13 U 73/14
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IBR 2015, 1092 | OLG Oldenburg - Verstoß gegen Beschaffenheitsvereinbarung: Käufer kann zurücktreten! |
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IBRRS 2015, 1082
Mit Beitrag
Kauf und Werklieferung
Wann ist eine Pflichtverletzung unerheblich?
OLG Oldenburg, Urteil vom 10.03.2015 - 13 U 73/14
1. Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung, in deren Rahmen ein Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung die Erheblichkeit der Pflichtverletzung in der Regel indiziert.
2. Unabhängig vom Vorliegen einer Beschaffenheitsvereinbarung scheidet die Annahme von Unerheblichkeit regelmäßig dann aus, wenn sich dem konkreten Vertrag entnehmen lässt, dass der betreffende Qualitätsaspekt wesentlich sein sollte.
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§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein) |
A. Rücktritt |